Das MoMiG ist bald ein Vierteljahr in Kraft. Veranstaltungen und Publikationen diskutieren Anwendungsfragen des neuen GmbH-Rechts. Im Dezember veranstaltete das Institut für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin ein Kolloquium. Daraus und insbesondere aus Anregungen der registerrichterlichen Praxis geht diese Liste der Probleme des MoMiG (update 28.2.: PDF-Datei nun besser zugänglich und ausdruckbar) hervor. Die farblich hinterlegten Punkte bedürfen nach Auffassung des Verfassers (RiAG Martin Horstkotte) einer Maßnahme des Gesetzgebers. — S. auch Forum zum MoMiG.
zu dem ach so gut gelungenem MoMiG noch folgende Probleme:
1. Der Verweis in § 55 Absatz 4 GmbHG muss nicht nur auf „Nennbeträge” sondern auch auf die Möglichkeit der Übernahme mehrerer Anteile lauten, damit klar wird, dass auch bei Kapitalerhöhungen durch einen Übernehmer mehrere Anteile übernommen werden können.
2. Bei Gründung mit Musterprotokoll, muss dieses als Musterprotokoll und
als Gesellschafterliste in den Registerordner verschoben werden,
letzteres ohne Verbindung zu einer Eintragung.
3. Ist eine UG eintragungsfähig, wenn die Gründungskosten das Stammkapital übersteigen? ME ja, weil die Gründungskosten Anlaufverluste sind und der BGH die Übernahme der Gründungskosten durch die GmbH abgesegnet hat. Allerdings besteht in einer solchen Fallkonstellation die Gefahr, dass bald Vermögenslosigket vorliegt und die Gesellschaft nach § 141a FGG gelöscht werden muss.
4. Die Vorlage der Genehmigung bei Freiberufler-GmbH und gGmbH ist zur Vermeidung einer relevanten Täuschung iSd § 18 Absatz 2 HGB immer noch Eintragungsvoraussetzung.
Könnten Sie Ihren Blog noch mit dem Institut für Notarrecht verlinken, weil dort ein spezielles Forum für MoMiG-Probleme eingerichtet wird?
Also wenn ich hier die Listen von Juristen lese, in denen nur seitenlang Nachbesserungsbedarf gesehen wird und die Autoren alles und jedes im einzelnen genauestens geregelt haben wollen, so liegt eine völlig unterschiedliche Interessenlage vor gegenüber denen, die es eigentlich angeht, nämlich die, die Unternehmen gründen wollen.
Das MoMIG sollte meiner Kenntnis nach kein Beschäftigungsprogramm für Juristen werden, sondern den Gründungsprozess vereinfachen. Keiner der in den Listen genannten Punkte dient dieser Intention, soweit ich die Punkte überhaupt verstehe, ich bin nämlich kein Jurist, sondern Gründer.
Also was Sie sich hier ausdenken, geht komplett in die falsche Richtung und dient nur der Rechtfertigung des eigenen Berufsstandes aber nicht der Erleichterung von Gründungen. Wenn man so viele Punkte bei der Firmengründung regeln muss, sollte man nicht über die Gestaltung des Musterprotokolls nachdenken, sondern über die Abschaffung bzw. Vereinfachung der verantwortlichen Gesetze.
Der Sinn dafür fehlt mir bei der hier erkennbaren Denke völlig. Ich als Betroffener kann solche Diskussionen nicht ernst nehmen. Hoffentlich orientieren sich unsere Politiker nicht an diesem Lobbygeschwätz.
KISS (Keep It Stupid Simple)