Heute fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Gegenstand: „Haftungsbeschränkung Partnerschaftsgesellschaft”. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung nur die Partnerschaft haftet, wenn eine Berufshaftpflichtversicherung besteht und die Haftungsbeschränkung kundgetan wird (§ 8 IV PartGG‑E). Von den professoralen Sachverständigen lehnt Grunewald das Konzept ab, Schäfer stimmt zu, Hirte nimmt eine vermittelnde Haltung ein. Die Stellungnahmen finden sich hier.
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— http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/30_Haftungsbeschr__nkung_Partnerschaftsgesellschaft/index.html
— http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/30_Haftungsbeschr__nkung_Partnerschaftsgesellschaft/04_Stellungnahmen/index.html
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