Rechtsauschuss: Anhörung zur Haftungsbeschränkung bei der Partnerschaftsgesellschaft

Heute fand eine öffent­li­che Anhö­rung im Rechts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges statt. Gegen­stand: Haf­tungs­be­schrän­kung Part­ner­schafts­ge­sell­schaft”. Der Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung sieht vor, dass für Schä­den wegen feh­ler­haf­ter Berufs­aus­übung nur die Part­ner­schaft haf­tet, wenn eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung besteht und die Haf­tungs­be­schrän­kung kund­ge­tan wird (§ 8 IV PartGG‑E). Von den pro­fes­so­ra­len Sach­ver­stän­di­gen lehnt Gru­ne­wald das Kon­zept ab, Schä­fer stimmt zu, Hirte nimmt eine ver­mit­telnde Hal­tung ein. Die Stel­lung­nah­men fin­den sich hier.

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