Ein akademischer Arbeitskreis präsentiert den „Entwurf eines Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Verantwortungseigentum“. In das GmbHG sollen die §§ 77a‑o eingefügt werden. Bei der GmbH in Verantwortungseigentum (VE-GmbH) sind Kapital und Gewinne dauerhaft gebunden (asset lock), eine Auskehr an die Gesellschafter ist nicht zulässig; Geschäftsanteile können nur an einen begrenzten Personenkreis übertragen werden.
Die Verfasser erläutern: „Das Ziel der dauerhaften Vermögensbindung ist die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung des selbständigen Unternehmens und seiner Werte über Generationen hinweg. Geschäftsanteile sollen nicht gewinnbringend veräußert, sondern an die nächste Generation weitergegeben werden. … Der Asset-lock soll die Geschäftsanteile als Investitionsgegenstand unattraktiv machen, so dass sie zum Nominalwert weitergegeben werden können. Damit wird eine Weitergabe von Anteilen an fähige Personen unabhängig davon möglich, ob sie den höchsten Preis zahlen können. … Die Unternehmensverantwortung soll auf Ebene der Gesellschafter unabhängig von genetischer Familie und Vermögen innerhalb einer engen Gemeinschaft der Gesellschafter übergeben werden können (sogenannte „Fähigkeiten- und Wertefamilie“) die sich in das Unternehmen praktisch als „Treuhänder“ einbringen.
„Antrieb ist in erster Linie die Begeisterung für die selbstbestimmte Verwirklichung der unternehmerischen Vision gemeinsam mit „Brüdern und Schwestern im Geiste“, nicht die Aussicht auf persönliche Gewinnerzielung durch den Verkauf des Unternehmens oder die Gewinnentnahme.“ … „Unternehmen in Verantwortungseigentum möchten in der Regel einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen und gleichzeitig gewinnorientiert am Markt tätig sein. Sie sind aber weder notwendig gemeinnützig noch auf einen gemeinwohlfördernden Zweck verpflichtet. Eine steuerliche Privilegierung wird nicht angestrebt.“
Mit einer gesetzlichen Regelung sollen „hochkomplexe Stiftungs- und Gesellschaftskonstruktionen“ für Unternehmen in Verantwortungseigentum, wie etwa bei Bosch und Zeiss, überflüssig werden. Aus der Politik gebe es positive Signale für die Idee.
Der Vorschlag wird am 9.7.2020 auf einer Online-Konferenz vorgestellt und diskutiert.
Zu einem alternativen Entwurf s. hier., zu weiteren Konzepten hier, zur Stiftung Verantwortungseigentum hier, zu einem Referat (A. Sanders) über das Vorhaben (YouTube) hier.
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