Rechtstatsächliches zur Limited in Deutschland

Dr. West­hoff hat Zah­len zur Ver­brei­tung der Pri­vate Limi­ted Com­pany in Deutsch­land publi­ziert (GmbHR 2006, 525). Der Autor hat eine Stich­probe (500 Gesell­schaf­ten) des zen­tra­len eng­li­schen Gesell­schafts­re­gis­ters genom­men, und zwar wur­den Gesell­schaf­ten mit deutsch­spra­chi­gen Fir­men­be­stand­tei­len erfasst. Mit Hilfe der Anga­ben zu den regis­tered offices der Gesell­schaf­ten in Eng­land sowie Kun­den­zah­len von Anbie­tern für regis­tered offices wurde der Gesamt­be­stand der Gesell­schaf­ten mit Ver­wal­tungs­sitz in Deutsch­land hoch­ge­rech­net (induk­tive Sta­tis­tik)”. Das Ergeb­nis sei mit Hilfe der Anzahl von neu eröff­ne­ten Bank­ver­bin­dun­gen von limi­teds in Deutsch­land plau­si­bi­li­siert worden. 

Nach Anga­ben West­hoffs wur­den danach bis Ende 2005 30 300 limi­teds mit Ver­wal­tungs­sitz in Deutsch­land gegrün­det. Das Ver­hält­nis von GmbH-Grün­dun­gen zu Limi­ted-Grün­dun­gen betrage seit der EuGH-Ent­schei­dung Über­se­e­ring” im Sep­tem­ber 2002 5,5,:1. Seit Ende 2002 seien 2 500 Insol­venz­an­träge gegen limi­teds mit deut­schem Ver­wal­tungs­sitz gestellt wor­den (unter Beru­fung auf Val­len­der ZGR 2006 *). 

Zu Anga­ben der Bun­des­re­gie­rung s. hier.

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