Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat Unterlagen zur Steigerung der HV-Präsenzen in der Saison 2007 (wieder >50% bei den DAX-Gesellschaften) vorgelegt. „Trotz der nun erreichten Verbesserung der Teilnahme der Aktionäre fordert die SdK weitere Anstrengungen von den Unternehmen, um eine Erhöhung der HV-Präsenzen zu erreichen. Dazu kann insbesondere die Möglichkeit für eine Internetteilnahme an der HV beitragen. … Aber auch ein „HV-Präsenz-Bonus” … sollte endlich als Anreiz eingeführt werden. (Er setzt nicht persönliche Teilnahme, sondern nur Präsenz der Aktionärsstimmen voraus.)”
Die SdK geht auch auf den Missbrauch des Anfechtungsrechts ein. Sie wendet sich gegen die Nebenintervenienten-Trittbrettfahrerei, sieht die Klagen von Berufsopponenten hingegen als eine Art Robin Hood-Methode gegen den Großaktionär (dazu K.W. Freitag, Der räuberische Konzernherr, FS Christian Richter II, 2006). „Jedenfalls wäre es aus der Sicht der SdK verheerend, wenn der Gesetzgeber die Rechte der Kleinaktionäre weiter einschränken würde. Denn dann könnte das Vertrauen in die Aktie nie mehr aufgebaut werden. Und welche Auswirkungen das hat, ist ja schon anschaulich verdeutlicht worden. Der Kleinaktionär partizipierte nicht an der Steigerung der Börsenkurse der letzten Jahre. Er hat sie sich nur von außen angesehen, weil er dem Markt nicht vertraut.” — Die Kleinaktionäre dürften aber nicht wegen fehlendem Rechtsschutz ferngeblieben sein, sondern weil der steile Absturz 2000 – 2002 psychologisch (und bei manchen auch: finanziell) noch nicht verarbeitet worden ist.
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