Das Dezemberheft von Status:Recht ist heute erschienen (Beilage zu „Der Betrieb”).
Rainer Diesem (Geschäftsführer Bundesanzeiger Verlag) berichtet, dass die Offenlegungsquote betr Rechnungslegung (s. § 325 HGB) von früher nur 5% jetzt auf 80% gesteigert werden konnte. Damit ist Deutschland nicht mehr Schlusslicht in der EU und muss gewiss auch kein neues Vertragsverletzungsverfahren befürchten.
„Bis Ende November (haben) rund 835.000 Unternehmen einen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 eingereicht. Hinzu kommen rund 25.000 Unternehmen, die die Befreiung nach den §§ 264, 264b HGB unter Offenlegung einer entsprechenden Mitteilung in Anspruch genommen haben. Darüber hinaus sind ca. 50.000 Abschlüsse eingegangen, die sich auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr beziehen. Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2006 unter Einbeziehung der im Verlauf des Jahres 2007 endenden Geschäftsjahre errechnet sich daraus eine Veröffentlichungsquote von deutlich über 80%, wobei auch derzeit noch täglich Eingänge betreffend den oben genannten Zeitraum zu verzeichnen sind.”
Der Autor räumt ein, dass im Übergang zu dem EHUG-Offenlegungssystem nicht alles rund gelaufen ist.
„Es hat sich z.T. als äußerst schwierig erwiesen, eine im Jahresabschluss oder bei Einreichung unvollständig, jedenfalls abweichend vom Firmennamen laut Handelsregister bezeichnete Firma der passenden Firma im Register zuzuordnen. Dies und andere Probleme haben vielfach zu Kritik und Verärgerung geführt und die Offenlegungsbereitschaft sicherlich nicht gesteigert. Der Bundesanzeiger hat jedoch aus einer möglicherweise zu großen „Blauäugigkeit” im Hinblick auf die Verlässlichkeit von Kundenangaben Lehren gezogen und neue Systeme und Wege entwickelt, mit der bisherige Schwachstellen beseitigt werden. Vieles wird in Zukunft leichter, benutzerfreundlicher und besser werden.
Immerhin sind aber auch heute schon Stimmen zu vernehmen, die sich positiv und lobend darüber äußern, dass jetzt ohne Schwierigkeiten nachgelesen werden kann, wie der Wettbewerber „performed” und aufgestellt ist, auch wenn man dafür selbst Zahlen veröffentlichen muss. Das sind erst erste Anzeichen eines Stimmungsumschwungs, der eine neue Kultur begründen könnte. Zur reinen Lust wird die derzeit vielfach noch als Last empfundene Offenlegung so schnell aber kaum werden. Viel gewonnen wäre aber schon, wenn sie auch von den Betroffenen als eine im Interesse der Gläubiger und eines produktiven Wirtschaftslebens sinnvolle Pflicht akzeptiert wird.”
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