Umfassende Sozial- und Umweltberichterstattung” im Jahresabschluss?

Das Euro­päi­sche Par­la­ment for­dert in einer Ent­schlie­ßung vom 13.3.2007 die Kom­mis­sion auf, einen Vor­schlag zur Ände­rung der Vier­ten Richt­li­nie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978, basie­rend auf Arti­kel 54 Absatz 3 Buch­stabe g des Ver­trags über die Jah­res­ab­schlüsse bestimm­ter Arten von Unter­neh­men (4. Gesell­schafts­rechts­richt­li­nie) vor­zu­le­gen, um neben dem Finanz­au­dit der Unter­neh­men auch eine umfas­sende Sozial- und Umwelt­be­richt­erstat­tung einzubeziehen”. 

Etli­che Groß­un­ter­neh­men ken­nen sol­che Berichte — auf frei­wil­li­ger Basis. Aber eine Ver­pflich­tung für die vie­len Mil­lio­nen klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men EU-weit ein­füh­ren? Das läuft doch auf strik­tem Gegen­kurs zu dem ander­wei­tig ange­kün­dig­ten Büro­kra­tie­ab­bau um 25%”. 

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