Das „Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)” wurde im vergangenen Herbst eingebracht und von Regierungsseite als besonders dringend bezeichnet. Nach der ersten Lesung im Bundestag (am 13.12.2007) und einer öffentlichen Anhörung des BT-Finanzausschusses (am 23.1.2008) wurde es öffentlich ganz still (zum offiziellen Stand s. hier). Hinter den Kulissen hat man eifrig an „Formulierungshilfen” gearbeitet.
Nun ist die Endrunde in Sicht.
Anfang Juni wird sich der BT-Finanzausschuss abschließend mit dem Entwurf befassen, danach ist für den 6.6.2008 die 2. und 3. Lesung im Bundestag geplant, schließlich am 4.7. 2008 die Befassung des Bundesrats. Ein Inkrafttreten ist demnach ab August zu erwarten.
Update: am 4.6. tagt der Finanzausschuss, aber „Risikobegrenzung” steht nicht auf der Tagesordnung.
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