Das ZGR-Symposion 2010 mit ca. 90 Teilnehmern aus Wissenschaft, BGH, Anwaltschaft und Unternehmen befasste sich mit den Themen „Aufsichtsrechtliche Einflüsse auf das Gesellschaftsrecht” sowie „Reform der Unternehmensrestrukturierung”. Das Verhältnis Gesellschaftsrecht-Insolvenzrecht stand im Mittelpunkt des ersten (langen!) Tages. Dabei ging es insbesondere um die Rechtsstellung der Anteilsinhaber in der Insolvenz. Prof. Dr. Verse (Osnabrück) plädierte de lege ferenda für deren Einbeziehung in das Insolvenzplanverfahren (dazu schon Noack, FS Zöllner, 1999, S. 411), Dr. Schuster (Freshfields) entwickelte Vorstellungen für ein sanierungsfreundliches Gesellschaftsrecht. Prof. Dr. Bitter wollte die Anteile schon nach geltendem Recht zur Verwertung durch den Insolvenzverwalter freigeben (Aufopferungsgedanke, Sicherungstreuhand). Prof. Dr. Hirte trat für einen grundlegenden Perspektivenwechsel des regulatorischen Ansatzes ein: In der Insolvenz einer Kapitalgesellschaft bedürfe es grundsätzlich weder eines gerichtlichen Beschlusses über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch sei die Einsetzung eines Fremdverwalters erforderlich. Ausreichend sei, dass sich mit Eintritt der materiellen Insolvenz die Pflichtenbindung der Gesellschaftsorgane ändere. Sie „dienen” von diesem Zeitpunkt an nicht mehr den Gesellschaftern, sondern den Gläubigern. — Prof. Dr. Jacoby (Bielefeld) und Dr. Westpfahl (Freshfields) stellten Überlegungen für ein „vorinsolvenzrechtliches Sanierungsverfahren” vor, das eine vom Schuldner angestoßene Sanierung ermöglichen soll (Hauptmerkmale: Moratorium, Zwangsvergleich). Eine derartige Gesetzgebung ist laut Koalitionsvertrag vorgesehen. Die Konzerninsolvenz behandelten Prof. Dr. Paulus (Berlin) und Prof. Dr. Vallender (AG Köln). Dr. Jaffé (München) und Dr. Undritz (White&Case) steuerten erfahrungsreiche Berichte aus der Praxis der Insolvenzverwaltung bei, wobei u.a. die Zersplitterung der Insolvenzgerichte beklagt wurde. — Der zweite Tag galt den aufsichtsrechtlichen Einflüssen. Insbesondere das Referat von Daniela Weber-Rey (Clifford Chance) machte deutlich, wie sehr die „Infiltration” des klassischen Aktienrechts voranschreitet; methodische Grenzen suchte Prof. Dr. Dreher (Mainz) mit Blick auf die Ausstrahlung des für Banken/Versicherungen geltenden Aufsichtsrechts auf das allgemeine Gesellschaftsrecht zu ziehen. Mit „Risikomanagement nach dem BilMoG” befassten sich Prof. Dr. Kort (Augsburg) und Gottfried Wohlmannstetter (KPMG), insbesondere (ablehnend) mit der angeblichen Pflicht zur Errichtung umfassender Risikomanagementsysteme.
Die Beiträge werden im Sommer 2010 in einem ZGR-Heft erscheinen.
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