Zur digitalen Identitätsfeststellung mit Digital KYC Utilities

In der digi­ta­len Welt ist es wich­tig zu wis­sen, wer in geschäft­li­che Trans­ak­tio­nen invol­viert ist. Dies ist auch ein Anlie­gen des neuen EU-Richt­li­ni­en­vor­schlags zur Digi­ta­li­sie­rung des Gesell­schafts­rechts, wo die Frage der digi­ta­len Iden­ti­tät bei der grenz­über­schrei­ten­den, papier­lo­sen Unter­neh­mens­grün­dung eine Rolle spielt ((dazu Noack, DB 2018, 1324; krit. DNotV-Stel­lung­nahme). Im Ver­brau­cher­be­reich würde eine digi­tale Iden­ti­täts­fest­stel­lung die Betrugs­mög­lich­kei­ten ein­däm­men. Die Frage ist auch für Kapi­tal­markt­dienst­leis­tun­gen von Inter­esse und steht dort ins­be­son­dere im Zusam­men­hang mit Geld­wä­sche, Ter­ror­be­kämp­fung und Steu­er­pflich­ten. Auch die Frage, wel­che Kapi­tal­markt­pro­dukte für wel­che Anle­ger­grup­pen geeig­net sind, ist eine sol­che der digi­ta­len Iden­ti­tät (iwS).

In einem neuen Arbeits­pa­pier mit dem Titel The Iden­tity Chal­lenge in Finance: From Ana­lo­gue Iden­tity to Digi­ti­zed Iden­ti­fi­ca­tion to Digi­tal KYC Uti­li­ties“ geht ein inter­na­tio­na­les For­scher­team unter Betei­li­gung von IUR-Mit­di­rek­tor Prof. Zetz­sche der Frage nach, auf wel­che Weise digi­tale Iden­ti­tät fest­ge­stellt wer­den. Unter­sucht wer­den unter Berück­sich­ti­gung von e‑ID-Initia­ti­ven wie der eIDAS-Ver­ord­nung (EU) Nr. 910/2014 die Mög­lich­kei­ten, Iden­ti­täts­fest­stel­lungs­ver­fah­ren an einer Stelle, in sog. e‑KYC Uti­li­ties zu bün­deln und für eine Viel­zahl von Anwen­dun­gen nutz­bar zu machen. So würde ein wesent­li­cher Kos­ten­fak­tor bei der Anbah­nung von Geschäfts- oder Unter­neh­mens­be­zie­hun­gen ent­fal­len. Anwen­dun­gen wie die Gesell­schafts­grün­dung, die Stimm­rechts­aus­übung, Anbah­nung von Geschäfts­be­zie­hun­gen, der Geld­trans­fer und das Invest­ment­ge­schäft könn­ten jeweils über die digi­tale Schnitt­stelle die Iden­ti­täts­be­stä­ti­gung erhal­ten, so dass ein wesent­li­cher Unsi­cher­heits­fak­tor im digi­ta­len Geschäft ent­fiele. Neben der tech­ni­schen Mach­bar­keit ist der Auf­bau einer sol­chen KYC-Bün­del­funk­tion auch eine Gover­nance-Frage, da es um die Ver­läss­lich­keit sen­si­bler Infor­ma­tio­nen an einer wesent­li­chen Schnitt­stelle geht. Die Aus­ge­stal­tungs­va­ri­an­ten wer­den eben­falls in dem Arbeits­pa­pier untersucht.

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