Die Debatte über das Thema „Mehr Frauen in den Aufsichtsrat” kommt in Fahrt (s. Bericht über die Veranstaltung an der Universität Düsseldorf ), auch befeuert durch die jüngsten Kodex-Änderungen. Im heute erschienenen Heft von „Der Betrieb” finden sich (leider nicht frei online zugänglich) sehr lesenswerte Beiträge von RA Daniela Weber-Rey LL.M., Prof. Dr. Katja Langenbucher, Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb und RA Jella Benner-Heinacher M.C.L. Den Gastkommentar steuert Prof. Dr. Dr. Manuel R. Theisen bei: „Schlägt die Quote den Markt?” mit dem bemerkenswerten Schlussabsatz:
Wenn die politische Diskussion es erlaubt, sollte über die Frage „Quote statt Qualität” nochmals nachgedacht werden dürfen. Denn ansonsten müssten wir ein Zitat zur Qualifikation US-amerikanischer „rubber stamp boards” von Carol (!) Hatfield aus dem Jahr 1971 erneut reflektieren, das da lautet: „What about the ten non-executive members of the board: A woman, a black, a jew and seven friends of the CEO”.
Meine Meinung: Der Staat hat grundsätzlich nicht die personelle Besetzung von Gremien privater Gesellschaften vorzuschreiben. Dass dies schon geschehen ist (Mitbestimmung, Mandatsrestriktionen gem. § 100 Abs. 2 AktG) hat (z.T. umstrittene) Sachgründe, ist aber kein Freibrief zur Umsetzung gesellschaftspolitischer Wünsche. Eine gesetzliche Frauenquote für den Aufsichtsrat (den Vorstand? für Organe anderer privater Rechtsträger?) wäre ein weiterer Abschied von der Privatrechtsgesellschaft (hier in doppelter Bedeutung).
Man fragt sich bei dem Zitat von Frau Hatfield doch, ob für eine funktionierende Corporate Governance nicht die „seven friends of the CEO” das im Vergleich zu „a woman” größere Problem sind…