Europäische Privatgesellschaft: machbar?

Ja, sagt jetzt eine von der EU-Kom­mis­sion bei der fran­zö­si­schen Bera­tungs­ge­sell­schaft AETS in Auf­trag gege­bene Stu­die, die in der letz­ten Woche in Brüs­sel vor­ge­stellt wurde (Anfang 2006 in deut­scher Ver­sion). Nächs­tes Jahr im Früh­ling soll die Frage von der Gene­ral­di­rek­tion Markt (künf­tig dafür zustän­dig) in einer Anhö­rung auf­ge­grif­fen werden. 

Schon 1998 wurde von der Pari­ser Han­dels­kam­mer der Vor­schlag für eine ent­spre­chende Ver­ord­nung vor­ge­legt. Seit­her ist die Idee einer Euro-GmbH” (= einer genuin euro­päi­schen Rechts­form für kleine und mitt­lere Unter­neh­men) in der Dis­kus­sion: Braucht man die neue Rechts­form über­haupt, wenn die Nie­der­las­sungs­frei­heit nach der EuGH-Judi­ka­tur umfas­send die Tätig­keit im Bin­nen­markt erlaubt? Oder wenn die grenz­über­schrei­tende Ver­schmel­zung eine Umstruk­tu­rie­rung ohne Wei­te­res mög­lich wer­den lässt? 

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