MicroBilG seit 28.12.2012 in Kraft

Kleinst­ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten (neu: § 267a HGB) kön­nen schon für den Jah­res­ab­schluss 2012 einige Erleich­te­run­gen bei Auf­stel­lung und Offen­le­gung prak­ti­zie­ren. Am 28.12.2012 ist das am Vor­tag im Bun­des­ge­setz­blatt (Nr. 61) ver­kün­dete Micro­BilG in Kraft getre­ten. Es han­delt sich um das Gesetz zur Umset­zung der Richt­li­nie 2012/6/EU des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 14. März 2012 zur Ände­rung der Richt­li­nie 78/660/EWG des Rates über den Jah­res­ab­schluss von Gesell­schaf­ten bestimm­ter Rechts­for­men hin­sicht­lich Kleinst­be­trie­ben (Kleinst­ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten-Bilanz­rechts­än­de­rungs­ge­setz).

Nähere Infor­ma­tio­nen hier: Mül­ler, Micro­BilG — das ändert sich für Kleinst­ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten (Haufe-Ver­lag).

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