Im Bundesgesetzblatt Österreich ist am 27.10.2005 das Handelsrechtsänderungsgesetz (HaRÄG) veröffentlicht worden, dessen wesentliche Änderungen zum 01.01.2007 in Kraft treten werden.
Mit dem HaRÄG wird in Österreich aus dem HGB das Unternehmensgesetzbuch (UGB) und aus dem bisherigen Kaufmann der Unternehmer, der eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit (= Unternehmen) betreibt, mag diese Tätigkeit auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Auch Freiberufler können durch Eintragung in das Firmenbuch (vgl. dem deutschen Handelsregister) zum Unternehmer werden und sich dem UGB unterwerfen, sofern keine berufsrechtlichen Sonderbestimmungen entgegenstehen.
Weitere Erläuterungen beim Bundesministerium für Justiz Österreich sowie im Aktenvermerk.
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