So hieß die Veranstaltung des Deutschen Aktieninstituts e.V. in Frankfurt, bei der ich zum Entwurf eines EHUG vorgetragen habe. Im Gegensatz zum Referentenentwurf vom April 2005 fehlt im Regierungsentwurf vom Dezember 2005 eine Publikationsregelung für Stimmanteilsmeldungen (§ 25 WpHG). Im RefE war noch vorgesehen, dass die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger erfolgt. Im RegE hat man auf eine Änderung verzichtet. Das bedeutet für die Unternehmen freilich, dass sie künftig drei Dinge tun müssen, wenn ihnen relevante Stimmrechtsanteile mitgeteilt werden: erstens in einem Börsenpflichtblatt publizieren (§ 25 Abs. 1 WpHG); zweitens einen Beleg über die Veröffentlichung an die Bafin übersenden (§ 25 Abs. 3 WpHG); und drittens — das ist neu- das Unternehmensregister informieren (§ 8b Abs. 2 Nr. 9…
WeiterlesenMonat: Januar 2006
ZGR-Symposion 2006: Krisenvermeidung und Krisenbewältigung bei der GmbH
Krisen und Insolvenzen bei der GmbH — Was kann das Gesellschaftsrecht beitragen, um die GmbH in der Krise zu stabilisieren? Und was leisten zB die Anfechtungsregeln des Insolvenzrechts, um Vermögensverschiebungen an Gesellschafter zu begegnen? Wie ist mit insolventen „Scheinauslandsgesellschaften” umzugehen? Diese und weitere Probemfelder diskutierten am 13./14.Januar ca 100 Teilnehmer am ZGR-Symposion, die hauptsächlich aus der Rechtswissenschaft und aus der Anwaltschaft kamen; die Richter des 2. Zivilsenats des BGH waren ebenfalls zugegen; dagegen konnte man Unternehmensjuristen kaum ausmachen. Die Referate sind in einer ZGR-Ausgabe nachzulesen, die etwa zur Jahresmitte erscheint.
Eine Frage trieb die Teilnehmer um: was plant der Gesetzgeber in Sachen GmbH-Reform? Goette kritisierte in seinem Einführungsbeitrag, dass im vergangenen Jahr schon ein inoffizieller Gesetzentwurf in „Insiderkreisen” zirkulierte. …
WeiterlesenVorschlag für eine EU-Richtlinie über Aktionärs(stimm)rechte
Während der Käufer einer Industrieware in der EU einen Mindeststandard im Hinblick auf Regelungen über Produktsicherheit, Information und Verbraucherschutz erwarten kann, wird man solches dem Erwerber der Kapitalmarkttware „Aktie“ nicht in Aussicht stellen dürfen. Er erwirbt ein Produkt, das auf dem europäischen Kapitalmarkt angeboten wird, ohne dass es einen Mindeststandard gibt. Vielmehr ist es bislang ganz den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen überlassen, welche Rechte und Pflichten sich mit dem Halten einer Aktie verbinden. Das Stimmrecht, das Rederecht, das Informationsrecht, das Teilnahmerecht, das Kontrollrecht ist in jedem der 25 Mitgliedstaaten anders geregelt.
Das soll sich ändern. Heute wurde der Vorschlag einer Richtlinie veröffentlicht, der die rechtzeitige Information über Hauptversammlungen, keine Aktiensperre vor Hauptversammlungen, Gelegenheit zur Stimmabgabe ohne physische Anwesenheit und die …
WeiterlesenDie Limited in Deutschland: die FDP fragt, die Bundesregierung antwortet
Interessante Lektüre über „Auswirkungen und Probleme der Private Limited Companies in Deutschland” — im Dialog mit der Bundesregierung.
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WeiterlesenKeine Unternehmensnachrichten für die Hälfte der Bevölkerung?
Etwa die Hälfte der Haushalte hat eigenen Internetzugang, sagt die Statistik. Ist dann die andere Hälfte von Pflichtmitteilungen der Unternehmen ausgeschlossen, wenn mit dem EHUG eine zentrale Internetveröffentlichung eingeführt wird (und die bisherige Publikation im Print-Bundesanzeiger und in einigen Tageszeitungen nicht mehr obligatorisch ist)? Das sieht auf den ersten Blick erschreckend aus, und mit diesem Schrecken spielt ein Artikel im aktuellen „Wertpapier” (Mitgliederzeitschrift der DSW). Doch wie immer wenn Statistik im Spiel ist lohnt ein zweiter Blick auf die Angelegenheit.
Der Adressatenkreis für Unternehmensnachrichten darf nicht einfach mit „der Bevölkerung” gleichgesetzt werden. An zeitnahen Originalmitteilungen ist realistischerweise interessiert, wer am Wertpapierhandel teilnimmt oder Geschäftspartner ist. Und bei diesem Teil darf man vermuten, dass er eine weit überdurchschnittliche Internetpenetration…
Weiterlesen„Grundlinien der GmbH-Gesellschafterhaftung”
Es ist Zeit für einen Lesebefehl. Jochen Vetter entwickelt in der ZGR 2005, 788 – 831 das og Thema hoch kompetent, transparent und weiterführend. Vor allem wird deutlich, welche Alternativen zum gegenwärtigen Haftungsfond-Kapitalschutz-System bestehen. In diesem Jahr wird die gesellschaftsrechtliche Szene von der GmbHG-Reform-Diskussion beherrscht, mit voraussichtlichem Höhepunkt auf dem DJT in Stuttgart. Die gegenwärtige Pflichtlektüre dazu ist benannt.
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