Keine Unternehmensnachrichten für die Hälfte der Bevölkerung?

Etwa die Hälfte der Haus­halte hat eige­nen Inter­net­zu­gang, sagt die Sta­tis­tik. Ist dann die andere Hälfte von Pflicht­mit­tei­lun­gen der Unter­neh­men aus­ge­schlos­sen, wenn mit dem EHUG eine zen­trale Inter­net­ver­öf­fent­li­chung ein­ge­führt wird (und die bis­he­rige Publi­ka­tion im Print-Bun­des­an­zei­ger und in eini­gen Tages­zei­tun­gen nicht mehr obli­ga­to­risch ist)? Das sieht auf den ers­ten Blick erschre­ckend aus, und mit die­sem Schre­cken spielt ein Arti­kel im aktu­el­len Wert­pa­pier” (Mit­glie­der­zeit­schrift der DSW). Doch wie immer wenn Sta­tis­tik im Spiel ist lohnt ein zwei­ter Blick auf die Angelegenheit. 

Der Adres­sa­ten­kreis für Unter­neh­mens­nach­rich­ten darf nicht ein­fach mit der Bevöl­ke­rung” gleich­ge­setzt wer­den. An zeit­na­hen Ori­gi­nal­mit­tei­lun­gen ist rea­lis­ti­scher­weise inter­es­siert, wer am Wert­pa­pier­han­del teil­nimmt oder Geschäfts­part­ner ist. Und bei die­sem Teil darf man ver­mu­ten, dass er eine weit über­durch­schnitt­li­che Inter­net­pe­ne­tra­tion aufweist. 

Vor allem aber muss die durch die Reform ange­strebte Lage mit der bis­he­ri­gen ver­gli­chen wer­den. Die gedruckte Aus­gabe des Bun­des­an­zei­gers wird nur von einer knapp vier­stel­li­gen Zahl von Pri­vat­per­so­nen abon­niert. Soll man also sagen, damit seien über 99,99% der Leute von Unter­neh­mens­nach­rich­ten aus­ge­schlos­sen, die dort zu publi­zie­ren sind? Dann wäre der Über­gang zum Inter­net doch eine gewal­tige Verbesserung! 

Aber halt, es gibt ja auch noch die Pflicht­ver­öf­fent­li­chung in Zei­tun­gen (§ 10 HGB; Bör­sen­pflicht­blät­ter). Das macht die Sache kaum bes­ser, denn die Hälfte der Bevöl­ke­rung besteht gewiss nicht aus Lesern von FAZ, FTD, Bör­sen­zei­tung oder Han­dels­blatt (wobei noch hin­zu­kommt, dass die Ver­öf­fent­li­chung in einer Zei­tung aus­reicht). Wie man es dreht und wen­det, durch die Inter­net­pu­bli­ka­tion wer­den poten­ti­ell mehr Leute erreicht als nach dem bis­he­ri­gen System. 

Dass es eine kleine Schnitt­menge von Per­so­nen gibt, die zwar geschäft­lich inter­es­siert sind, aber kei­nen Inter­net­zu­gang haben und auf die Pflicht­pu­bli­ka­tion in Print­me­dien bauen, ist zuzu­ge­ben. Des­halb für weit über eine Mil­lion Unter­neh­men die kos­ten­träch­tige Dop­pel­pu­bli­ka­tion (Inter­net und Print) vor­schrei­ben? Das nun doch nicht. 

Siehe auch den Bei­trag von Michael Beurs­kens hier.

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