Gestern konnte man folgende Pressemitteilung lesen: „Beiten Burkhardt gründet eigene Europa AG“. Diese Beiten Burkhardt EU-Beteiligungen SE wurde Anfang Dezember 2005 unter Beteiligung der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltschaftsgesellschaft mbH gegründet.
Beiten Burkhardt reagiert damit nach eigenen Angaben auf das „Interesse ihrer Mandanten an der Rechtsform der SE”. Es solle Unternehmen – und auch natürlichen Personen — ermöglicht werden, im In- und Ausland ohne aufwändige Umstrukturierungen oder langwierige Gründungsverfahren, in die Rechtsform der SE zu wechseln und direkt eine solche maßgeschneiderte AG zu erwerben.
Der rechtliche Hintergrund ist folgender: Die Gründung einer SE erfordert grundsätzlich das Vorliegen mehrerer Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, Art. 2 SE-VO. Es bestehen die folgenden 5 Gründungsmöglichkeiten:
1. Zusammenschluss (Verschmelzung/Fusion) …
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