DaimlerChrysler: Erweiterung der HV-Tagesordnung (ed. II)

In Zei­tungs­an­zei­gen und im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger vom 16.3. macht die Daim­ler­Chrys­ler AG eine Erwei­te­rung der Tages­ord­nung für die 8. ordent­li­che Haupt­ver­samm­lung” am 12.4.2006 bekannt. Danach lässt der Aktio­när Richard Mayer aus Mün­chen zwei Gegen­stände zur Beschluss­fas­sung (Bestel­lung von Son­der­prü­fern) auf die Tages­ord­nung set­zen. In der Begrün­dung schreibt er: Die Befug­nis, gemäß TOP 9 und 10 nach § 122 AktG Son­der­prü­fun­gen auf die Tages­ord­nung set­zen zu las­sen und zu bean­tra­gen, ergibt sich gleich­falls ohne Wei­te­res aus dem Gesetz (§ 142 Abs. 1 AktG).” 

Ohne Wei­te­res nicht, son­dern unter die­sen Vor­aus­set­zun­gen: Aktio­näre, deren Anteile zusam­men den zwan­zigs­ten Teil des Grund­ka­pi­tals oder den antei­li­gen Betrag von 500.000 Euro errei­chen, ver­lan­gen, daß Gegen­stände zur Beschluß­fas­sung einer Haupt­ver­samm­lung bekannt­ge­macht wer­den.” Hinzu kommt, dass die Aktien drei Monate vor dem Tag der HV erwor­ben wur­den; §§ 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3142 Abs. 2 Satz 2 AktG). 

Schauen wir doch ein­mal nach, ob Herr Mayer seit­her die Inne­ha­bung von 5% des Grund­ka­pi­tals gemel­det hat (§ 21 Abs. 1 WpHG). Und zwar in der Daten­bank der Bafin über bedeu­tende Stimm­rechts­an­teile an bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten. Hier ste­hen die Deut­sche Bank und die Kuwai­tis, aber kein Richard Mayer. S. auch Aktio­närs­struk­tur DaimlerChrysler. 

Herr Mayer dürfte also alternativ500 T€ antei­li­ges Grund­ka­pi­tal in Aktien hal­ten. Da eine DCX-Aktie einen antei­li­gen Betrag von 2,6 € ver­mit­telt, wären das 192 307 Aktien. Ange­nom­men, unser Aktio­när hat zu Tiefst­kur­sen von ca 30 € gekauft, so hät­ten immer­hin 5 769 230 € inves­tiert wer­den müssen. 

Ergän­zung: Die FAZ v. 17.3.2006 berich­tet, dass in die­ser Ange­le­gen­heit bereits vor dem Amts­ge­richt Stutt­gart (§ 122 Abs. 3 Satz 1 AktG) gestrit­ten wor­den ist (es ging zusätz­lich um Anträge für Sat­zungs­än­de­run­gen).

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