Die FAZ berichtet: Das Landgericht Frankfurt hat einen der führenden Berufskläger gegen Aktiengesellschaften wegen „Rechtsmissbrauchs” zu Schadensersatz verurteilt. Das Verhalten des Berliner Speditionsunternehmers Klaus Zapf sei „sittenwidrig” gewesen, heißt es in dem noch unveröffentlichten Urteil, das der F.A.Z. vorliegt. Er muss dem Unternehmen für alle schon entstandenen und sämtliche künftigen Schäden haften, die daraus folgen, dass durch seine Anfechtungsklage eine geplante Kapitalerhöhung blockiert wurde.
Und Martin Peltzer unterbreitet in der Rubrik „Recht&Steuern” Vorschläge, wie man „Schluss mit der Erpressung” machen kann:
„Die Anfechtung sollte voraussetzen, dass Kläger einzeln oder gemeinsam über Aktiennennwerte von mindestens 100 000 Euro verfügen. Die Konzentration der Zuständigkeit auf ein Landgericht je …