Noch nicht im Bundesgesetzblatt, aber schon kommentiert: das (wahrscheinlich ab 1.11. geltende) neue GmbH-Gesetz, erläutert auf fast 600 S. von Dr. Hartmut Wicke, LL.M., Notar in München. Das Werk ist soeben erschienen im Verlag C.H.Beck, der damit über sechs Kommentare zum GmbHG verfügt (incl. Rowedder <Verlag Vahlen> und dem angekündigten MünchKomm z. GmbHG). Das sollte reichen für den „in jedem Fall umfangreichen Beratungsbedarf” (Vorwort Wicke) bei dem lt. Regierungsbegründung MoMiG „deregulierten” (sic!) neuen Recht.…
WeiterlesenMonat: September 2008
EU-Änderungsvorschlag für Verschmelzungs- und Spaltungs-RL
Die Europäische Kommission hat gestern den Vorschlag präsentiert für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen.
Das klingt sehr technisch, hat aber einige Bedeutung für den „Bürokratieabbau”. Denn es geht darum:
- die Berichtspflichten der Gesellschaften bei Verschmelzungen und Spaltungen zu verringern, insbesondere in Fällen, in denen die Aktionäre bestimmte Berichte nicht für erforderlich halten, und bei so genannten „vereinfachten” Verschmelzungen und Spaltungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften,
- eine doppelte Berichterstattung zu vermeiden, wenn aufgrund anderer EU-Bestimmungen bereits
DJT-Beschlüsse zum Aktienrecht
Auf dem 67. Deutschen Juristentag wurde in der wirtschaftsrechtlichen Abteilung für ein Quorum votiert: Ein Prozent Grundkapital oder Aktien im Nennbetrag von 100 000 € sollen zur Erhebung der Anfechtungsklage berechtigen (bislang: eine Aktie). Die Sperrwirkung für Registereintragung soll gerichtlich eigens angeordnet werden müssen. Die Klagen sind vor dem Oberlandesgericht zu verhandeln. Ferner wurde mehrheitlich vorgeschlagen, dass für den Ausschluss von Minderheitsaktionären kein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich sein soll. Bei Abfindungen soll auf einen durchschnittlichen Börsenkurs abgestellt werden. Mehr Satzungsautonomie (durch Streichung von § 23 V AktG) soll es nicht geben.
Hier die gesamten Beschlüsse des 67. DJT.
Nachfolgend der Schlussbericht des Abteilungsvorsitzenden (Hopt):
In der Abteilung Wirtschaftsrecht ging es um Differenzierung und Deregulierung im Aktienrecht. Die …
WeiterlesenRenovating the German Private Limited Company
Das German Law Journal erscheint mit einer Spezialausgabe zur GmbH-Reform
MoMiG im Bundesrat
Heute wird das MoMiG im Bundesrat behandelt – oder besser: nicht eigens behandelt, denn einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Art. 77 Abs. 2 GG wird es nicht geben. Damit ist das Gesetz „zustande” (Art. 78 GG) gekommen. Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatte (Art. 82 GG) kann es in Kraft treten. Gem. Art. 25 MoMiG wird das der erste Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats sein (also wahrscheinlich der 1.11.2008).…
WeiterlesenAußenhaftung des Aufsichtsratsvorsitzenden
Achtung Aufsichtsratsvorsitzende: Nachdem jüngst das OLG Düsseldorf eine Außenhaftung
gegenüber Aktionären (gem. §§ 826, 830 BGB) befürwortet hat, verurteilt jetzt das OLG Karlsruhe (v. 4.9.2008) zur Außenhaftung gegenüber Anlegern wegen Beihilfe zum Betrug (§ 823 II BGB iVm § 263 StGB).…
Anderer Meinung: Flume!
Heute feiert Werner Flume in Bonn seinen 100. Geburtstag – herzlichen Glückwunsch!
Und hier eine Leseprobe aus einem Hauptwerk des Jubilars.…
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