Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat auf ihrer Plenarsitzung am 26. Mai einige Änderungen und Fortschreibungen beschlossen. Die bisherige Diversity-Empfehlung für Aufsichtsräte wurde „weiter konkretisiert, um den Anteil von Frauen und internationalen Vertretern in deutschen Aufsichtsräten nachhaltig zu erhöhen.” (Pressemitteilung). „Schließlich erweiterte die Kodex-Kommission die Empfehlung, wonach ein Vorstand einer börsenorientierten Gesellschaft nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen soll. Diese Empfehlung schließt künftig auch Mandate in Aufsichtsratsgremien von nichtbörsennotierten konzernexternen Unternehmen ein, die vergleichbare Anforderungen an deren Mitglieder stellen.” Die Kommission hat ferner die Verpflichtung betont, dass Mitglieder des Aufsichtsrats die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrzunehmen haben. Darüber hinausgehend empfiehlt die Kommission, dass …
WeiterlesenMonat: Mai 2010
Eine hoch dotierte Zweckgesellschaft für den €
Wer sich an einer Gesellschaft beteiligt, sollte über deren Struktur einigermaßen im Bilde sein. Je höher das Investment, desto besser muss die Information sein. Sind freilich die Zahlen zu groß (und geht es auch nicht ums eigene Geld) schwindet offenbar das Interesse an solcher Erleuchtung wieder. Zu Pfingsten trat das „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus” in Kraft (BGBl. v. 22.5.2010, S. 627). Danach werden „Gewährleistungen” für Kredite ausgesprochen, die „eine von den Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebiets gegründete oder beauftragte Zweckgesellschaft … bis zur Höhe von insgesamt 123 Milliarden Euro” (§ 1 Abs. 1 S. 1) aufnimmt. Dieser Betrag kann um bis …
WeiterlesenStellungnahmen zur UmwG-Novelle
Nach dem „Ausschuss Gesellschaftsrecht” der Bundesrechtsanwaltskammer hat jetzt auch der renommierte „Handelsrechtsausschuss” des Deutschen Anwaltvereins zum Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes im wesentlichen zustimmend Stellung genommen. Nur ganz knapp äußert sich der Deutsche Richterbund, während vom Deutschen Notarverein eine ausführliche und kritische Würdigung kommt (mit der bekannten Skepsis des Autors Vossius gegenüber den „ ‚Segnungen‚ der elektronischen Kommunikation”, etwa zur Auslage von Unterlagen via Internetseite der Gesellschaft: das berge „aus Beratersicht zu hohe Risiken”, da „niemand den Zustand eines Telekommunikationsnetzes für den nächsten Monat voraussagen kann”).…
WeiterlesenGesetzentwurf „zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“
Seit Anfang Mai zirkuliert ein Diskussionsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium: „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts”. Neben dem Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien (§ 30h WpHG‑E) ist ein Kernpunkt des Entwurfs die Aufstellung von Mitteilungspflichten beim Halten sonstiger Finanzinstrumente und Instrumente (§ 25a WpHG‑E). Damit soll das
„Anschleichen” an Unternehmen verhindert werden.
Ein Arbeitspapier von Dirk Zetzsche (Institut für Unternehmensrecht Düsseldorf) mit dem Titel „Against Mandatory Economic-Only Disclosure of Major Shareholdings in Europe — Twenty Arguments Against the CESR Proposal” stellt den (dem BMF-Gesetzentwurf zugrundeliegenden) Vorschlag des Committee of European Securities Regulators (CESR) vor und äußert sich kritisch zu diesem weiteren Ausbau der Offenlegungspflichten. Ein weiterer …
Weiterlesen„Testen Sie Ihr Wissen im Handels- und Gesellschaftsrecht!“
Legal Tribune (ein Ende April gestartetes Online-Magazin in Kooperation SPIEGEL / WoltersKluwer) bringt eines der anscheinend beliebten Quizspiele: „Was die Abkürzung „HGB” bedeutet, wissen Sie vielleicht auch noch, wenn Sie seit dem Examen das Handels- und Gesellschaftsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Delkrederehaftung? Und wo war denn das formelle Registerrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!”…
WeiterlesenKölner Kommentar zum AktG: Auskunftsrecht des Aktionärs
Soeben ist eine weitere Teillieferung der 3. Auflage des Kölner Kommentars zum Aktiengesetz erschienen: Christian Kersting erläutert auf über 300 Seiten die §§ 131, 132 AktG. Die aktuelle Kommentierung der praxiswichtigen Bestimmung über das „Auskunftsrecht des Aktionärs” kommt gerade recht für die laufende Hauptversammlungssaison.…
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