Das Unternehmensregister wurde durch § 8b HGB vor ca. 3 Jahren eingeführt (EHUG). Heutzutage wird ja alles diskutiert und problematisiert, aber soweit ersichtlich ist dieser Trend an dem Unternehmensregister vorüber gegangen. Rechtsfragen oder gar Rechtsprechung zu dieser Einrichtung gibt es offenbar keine (ganz anders zu den publizitätspflichtigen Dokumenten, insbesondere betr. Rechnungslegung, aber das ist hier nicht das Thema). So kann sich die „zentrale Plattform für die Speicherung rechtlich relevanter Unternehmensdaten” um sich selber kümmern und präsentiert sich jetzt in neuem Design. Der Betreiber verspricht eine „übersichtlichere Suchfunktionalität und Anzeige der Relevanz von Suchergebnissen.” …
WeiterlesenJahr: 2010
§ 124a AktG – Internetseite der Gesellschaft
§ 124a AktG ist erstmals in dieser HV-Saison bei börsennotierten Gesellschaften anzuwenden. Die „Internetseite der Gesellschaft” soll die der „Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen” präsentieren. Doch schon das Auffinden dieser Internetseite ist zuweilen nicht einfach, da etliche Gesellschaften verschiedene Adressen verwenden (eine für die Produkte, eine andere für das Unternehmen). Und eine weitere Hürde sind die Untergliederungen der Internetseite. Man ahnt noch, dass sich das Gesuchte bei „Investor Relation” verbergen könnte – aber selbsterklärend ist das nicht. Und dann? Wie beim U‑Bahn-Bau tief verborgen ist die gute alte Hauptversammlung unter „Events”, neben den „Roadshows”. Das hat sie nicht verdient.…
WeiterlesenBald 16 GmbHG-Kommentare! (update)
Die 110 (85+32−7) Paragrafen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind offenbar das Lieblingsobjekt der Kommentatoren bzw. der Verlage. Zu keinem anderen Gesetz gibt es eine solche Vielzahl von Kommentaren, dieser besonders in Deutschland verbreiteten Gattung juristischen „Schrifttums”. Wollte man alle zitieren, wäre schon dadurch die Fußnote arg aufgebläht. Mit Anspruch auf Vollzähligkeit (update nach Leserhinweisen) ist zu nennen:
- Baumbach/Hueck, 19. Aufl, 2010 (Beck)
- Bartl/Fichtelmann, 6. Aufl. 2009 (C.-F.Müller)
- Bork/Schäfer, 2010 (RWS) <angekündigt für 4/2010>
- Ensthaler/Füller/Schmidt, 2. Aufl. 2009 (Luchterhand)
- Goette/Fleischer, 2009 ff (Beck)
- Heybrock, 2008 (ZAP), auch Online-Kommentar LexisNexis
- Lutter/Hommelhoff, 17. Aufl. 2009 (O.Schmidt)
- Michalski, 2. Aufl.
Bundesjustizministerin zu unternehmensrechtlichen Vorhaben
Die Justizministerin wird in der heutigen FAZ von J. Jahn wie folgt zitiert: Die bisher kaum genutzte Möglichkeit zur Eigenverwaltung solle erleichtert werden. Auch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern soll gefördert werden, etwa durch einen Vollstreckungsschutz. Mehr Einfluss dürften die Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters bekommen, damit sie wissen, „mit wem sie sich auf die Reise begeben”. Verhindert werden soll, dass mehrere Insolvenzverwalter im selben Konzern unkoordiniert ans Werk gehen. Das „Blockadepotential” einzelner Forderungsinhaber, etwa bei der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital soll beseitigt werden.
Zu weiteren Vorhaben heißt es in der FAZ: „Eine schärfere Managerhaftung … soll sich nach dem Willen der Ministerin hingegen auf eine Verlängerung der zivilrechtlichen …
Weiterlesen„Piraten NRW AG“
Aus SPIEGEL-Online:
… WeiterlesenDie Piraten an Rhein und Ruhr denken darüber nach, eine Aktiengesellschaft zu gründen, um an Geld zu gelangen. Der Vorstand dieser Piraten-AG könnte mit Parteimitgliedern besetzt werden, der Aufsichtsrat aus dem Parteivorstand bestehen. Ziel der Unternehmensgründung: der Verkauf von Aktien, um deren Erlös der Partei zukommen zu lassen.„So etwas hat die Parteienlandschaft noch nicht gesehen. Es wäre die weltweit erste Parteiaktie”, sagt Matthias Schrade, Pirat und Finanzanalyst aus Düsseldorf. Die Gründung einer Aktiengesellschaft sei dabei ein Routinevorgang, sagt er. Bis zur Eintragung ins Handelsregister dauere es im besten Fall nur eine Woche. „Und am Tag danach könnten wir theoretisch die Aktien aus dem Drucker lassen”, ist sich Schrade sicher.
25 Euro für eine Piraten-Aktie
Die Piraten-Aktie
BDI fordert Gesetzesänderungen im Kapitalmarktrecht
Die Bundesminister für Finanzen, Wirtschaft und Justiz haben Post vom Bundesverband der Deutschen Industrie bekommen. Der BDI hat ein „Eckpunktepapier für mehr Transparenz am Kapitalmarkt” mit drei Kernforderungen präsentiert:
- Ergänzung der Meldepflichten, um das „Anschleichen” an Zielgesellschaften zu erschweren,
- Regulierung von Leerverkäufen: Einführung eines Dauerverbots von nackten Leerverkäufen sowie Einführung einer Meldepflicht für gedeckte Leerverkäufe,
- Einführung einer Offenlegungspflicht im Fall der Abstimmung mit „geliehenen” Aktien (Empty Voting).
Briefwahl und gesellschaftsbenannter Vertreter — oder: der Heizer auf der E‑Lok
Wenn Aktiengesellschaften die Briefwahl (§ 118 Abs. 2 AktG) anbieten könnten sie auf den gesellschaftsbenannten Vertreter (§ 134 Abs. 3 S. 5 AktG) verzichten. Denn dieser Vertreter agiert strikt weisungsgebunden („wie ein Bote”); er war von Anfang an (2001) ein Hilfskonstrukt. Da der Aktionär via (elektronischer) Briefwahl direkt abstimmt, braucht man keinen Vertreter zum Transport der Botschaft mehr. Allerdings empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex (Nr. 2.3.3), dass ein gesellschaftsbenannter Vertreter installiert werde. Die börsennotierten Gesellschaften wollen ungern eine Abweichung erklären (§ 161 AktG), weshalb es zunächst zu einem Doppelangebot kommen dürfte. Mörlein (Syndikus bei der Münchner Rück) macht in einem Beitrag in der Sonderausgabe des HV-Magazin auf diesen Umstand aufmerksam und bedauert, …
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