Heribert Hirte hat das Direktmandat in einem Kölner Wahlkreis errungen. Es ist sehr selten, dass aus der hauptamtlichen Universitätsprofessorenschaft sich einer traut und durchsetzt. Einer aus der „raren Spezies” ist jetzt Mitglied des Deutschen Bundestages. Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen! Prof. Dr. Heribert Hirte LL.M. (Berkeley) ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg und allen am Unternehmensrecht Interessierten sehr gut bekannt.…
WeiterlesenJahr: 2013
Hätten Sie es gewusst? Schwerpunktklausur Unternehmensrecht
In der vorigen Woche wurde diese Aufgabe in Düsseldorf als Teil einer 5‑stündigen Klausur gestellt (neben je einer Aufgabe zum europäischen Wirtschaftsrecht und zum Immaterialgüterrecht; zwei von den drei Sachverhalten waren nach Wahl zu bearbeiten):
A ist einziges Vorstandsmitglied bei der (nicht börsennotierten) X‑AG und mit 60% am Grundkapital beteiligt. Neben ihm sind noch B und C mit je 20% beteiligt. Ein Aufsichtsrat besteht ordnungsgemäß.
1. B möchte sich über das Auslandsgeschäft unterrichten. Wie kann er an Informationen gelangen? Wie wäre die Rechtslage, wenn es sich um eine GmbH handeln würde?
2. B missfällt die Amtsführung des A, der eine ausländische Betriebsstätte errichten ließ. Er meint, die Arbeitsplätze sollten im Inland bleiben. Die Hauptversammlung (HV) soll sich damit befassen, den …
WeiterlesenAktienrechtsnovelle vor dem Scheitern
Das dürfte es wohl gewesen sein am 20.9.2013 im Bundesrat: „Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz2 des Grundgesetzes … zu verlangen.”
Die in Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (VorstKoG) umgetaufte Aktienrechtsnovelle wird nicht in Kraft treten, wenn der Bundesrat erwartbar (s. aber im Kommentarbereich J.Jahn) der Empfehlung seines Rechtsausschusses folgt. Das Gesetz müsste in der nächsten Wahlperiode neu eingebracht werden (Diskontinuität). …
WeiterlesenHaftung des Geschäftsführers für (zu) hohes Anwaltshonorar?
Honorarvereinbarungen von Unternehmen in der Krise mit Beratern sind in jüngster Zeit in die Kritik geraten. Der Insolvenzverwalter von Q‑Cells verklagt zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaft (und deren anwaltliche Berater) im Zusammenhang mit der letztlich gescheiterten Sanierungsberatung. Auch bei der Praktiker-Insolvenz ist von sehr üppigen Beraterhonoraren die Rede. Insolvenzrechtlich steht die Anfechtung im Raum, gesellschaftsrechtlich die Haftung der Geschäftsleiter für die Vergabe dieser Dienstleistungen. Da passt es gut, dass der BGH sich vor kurzem zur Haftung des Geschäftsführers geäußert hat. Die Entscheidung vom II ZR 86/11 v. 18.6.2013 (DB 2013 S. 1959) betrifft eine mittlerweile insolvente GmbH & Co. KG aus Berlin. Deren Geschäftsführer hatte mit einer Anwaltskanzlei eine nachträgliche schriftliche Honorarvereinbarung …
WeiterlesenDie GmbH in der alten und neuen Wahlperiode
Die Bundestagswahl steht kurz bevor. Das Stichwort „GmbH” wird man beim Stöbern in den Wahlprogrammen der Parteien zwar vergeblich suchen, aber außerhalb des Politikbetriebs steht die GmbH selbstverständlich nicht. Die beliebteste Rechtsform der Wirtschaft darf sich grundsätzlich der Aufmerksamkeit der Politik sicher sein. Was hat die GmbH in der bald zu Ende gehenden Wahlperiode erfahren, und was steht zu erwarten? — Dazu mein Beitrag in der GmbH-Rundschau 18/2013, R273 (GmbHR im Blickpunkt).…
WeiterlesenGesellschafterliste der GmbH: perfekt geregelt?
Wer drauf steht, ist drin. So kann man salopp die Gesellschafterliste bei der GmbH erklären. Entscheidend ist, wer die Hoheit über die Liste hat. Sie ist vom Geschäftsführer bzw. Notar „zum Handelsregister einzureichen” (§ 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG). Dort wird die Liste aufgenommen (§ 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG), d.h. in den digitalen Registerdateien gespeichert. Das Registergericht hat zu prüfen, ob die Liste den formalen Anforderungen des § 40 GmbHG entspricht (BGH Beschluss v. 20. 9. 2011 – II ZB 17/10, DB 2011 S. 2481). Eine inhaltliche Prüfung findet grundsätzlich nicht statt. Die Gesellschafterliste wird also außer Haus verwahrt und sie ist öffentlich zugänglich (§ …
WeiterlesenVorsitz und Geschäftsstelle neu bei der Corporate-Governance Kommission
Kurz notiert: Das Deutsche Aktieninstitut e.V. wird die Funktion einer Geschäftsstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex übernehmen; s. Pressemitteilung v. 15.8.2013.
Einer Meldung in der FAZ zufolge wird ehemalige Daimler-Finanzvorstand Manfred Gentz künftig die Regierungskommission leiten.…