Internetdienste der öffentlichen Hand sind durchweg sperriger zu bedienen als bei Privatunternehmen. Das weiß der Steuerzahler („Elster”) und das hat auch ein Nutzer der Insolvenzbekanntmachungen erfahren müssen. Er war auf der Hut, versuchte die drohende Pleite der Schuldnerin zu verfolgen. Dazu kontrollierte er regelmäßig das offizielle Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Um alles richtig zu machen, gab er den Vor- und Zunamen ein: es kam stets eine Fehlanzeige. Doch in Wirklichkeit lief bereits ein Insolvenzverfahren (Restschuldbefreiung), in dem deshalb eine wichtige Frist versäumt wurde. Der Fall landete beim BGH (IX ZB 229/11 v. 10.10.2013), der sich die Suchmaske wie folgt vornahm:
„Die Gläubigerin hat unverschuldet die Frist versäumt, weil sie aufgrund der irreführenden …
Weiterlesen