Freigabeverfahren (Lit.)

Mit Hilfe des Frei­ga­be­ver­fah­rens nach § 246a AktG kann einem ggf. rechts­wid­ri­gen Beschluss der Haupt­ver­samm­lung den­noch zur Bestands­kraft ver­hol­fen wer­den. Kürz­lich hat dazu ein Anwalt im Ber­li­ner Kreis bemerkt, er sei zwie­ge­spal­ten: Von Mon­tag bis Frei­tag nütze er die­ses Ver­fah­ren pro­fes­sio­nell, am Sams­tag und Sonn­tag trüge er Beden­ken. Im Fol­gen­den sei auf zwei Bücher hin­ge­wie­sen, die in die­sem Sinne als Wochen­end­lek­türe die­nen mögen. Es han­delt sich um eine Habi­li­ta­ti­ons- und um eine Dis­ser­ta­ti­ons­schrift. Ers­tere stammt von Michael Nietsch (EBS Wies­ba­den) mit dem ein­präg­sa­men Titel: Frei­ga­be­ver­fah­ren”. Die zweite Arbeit von Chris­tian Jocksch ver­fasst: Das Frei­ga­be­ver­fah­ren gem. § 246a AktG im Sys­tem des einst­wei­li­gen Rechts­schut­zes”. Beide Werke sind 2013 im Tübin­ger Ver­lag

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Gesetzentwurf zu Konzerninsolvenz in erster Lesung (und erster Rede)

Die erste Lesung des Gesetz­ent­wurfs zu Kon­zern­in­sol­ven­zen hat im Bun­des­tag statt­ge­fun­den. Und die erste Par­la­ments­rede (S. 1143 ff) des Kol­le­gen Hirte. Zunächst doziert er: Im Gesell­schafts­recht wird das Phä­no­men Kon­zern an zahl­rei­chen Stel­len auf­ge­grif­fen. Es begrün­det unter hier nicht wei­ter inter­es­sie­ren­den Vor­aus­set­zun­gen Durch­griffs­mög­lich­kei­ten, Haf­tung, Zurech­nung usw. Auf der Grenze zum Arbeits­recht tra­gen schließ­lich der Kon­zern­be­triebs­rat und die kon­zern­weite unter­neh­me­ri­sche Mit­be­stim­mung dem Vor­lie­gen einer Unter­neh­mens­gruppe Rech­nung.” Dann fragt er mit Blick auf die Kon­zern­in­sol­venz: Wo kon­kret liegt das Pro­blem? Fünf Fra­gen­kreise las­sen sich aus­ma­chen: ers­tens die diver­gie­rende ört­li­che Zustän­dig­keit der Insol­venz­ge­richte, wie gerade gehört; zwei­tens die Tat­sa­che, dass dann noch unter­schied­li­che Insol­venz­ver­wal­ter in den ver­schie­de­nen Ver­fah­ren tätig sind; drit­tens, dass wir es mit unter­schied­li­chen Insol­venz­mas­sen zu …

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Fehlerhafte Aufsichtsratswahl: gesetzliche Regelung?

Sollte es eine gesetz­li­che Rege­lung für den Fall geben, dass eine Auf­sichts­rats­wahl gericht­lich ange­grif­fen wird? Mit die­ser Frage hat sich am 27.2.2014 der Ber­li­ner Kreis zum Gesell­schafts­recht (s.u.) befasst. Anlass war das IKB-Urteil des BGH v. 19.2.2013 (II ZR 56/12), das grund­sätz­lich von einem rück­wir­ken­den Amts­ver­lust aus­geht. Ein Teil der Dis­ku­tan­ten war der Auf­fas­sung, ein drin­gen­des Rege­lungs­be­dürf­nis bestehe nicht. Sehr sel­ten werde der gesamte Auf­sichts­rat neu und feh­ler­haft bestellt, knappe Ent­schei­dun­gen in Auf­sichts­rä­ten seien nicht üblich, die Hand­lungs­fä­hig­keit sei somit in der Regel gege­ben, mit den vom BGH gezeig­ten Aus­nah­men könne man arbei­ten. Ein ande­rer Teil sprach sich für ein Ein­grei­fen des Gesetz­ge­bers aus. Inso­weit war man sich …

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Aktienrechtsnovelle 2014

Die Akti­en­rechts­no­velle 2013, die zwei Tage vor der Wahl geschei­tert war (man lernt dar­aus, ein Gesetz nicht so kurz vor der Wahl in den Bun­des­rat gehen zu las­sen, dass ein Ein­spruch der Län­der­kam­mer vom Bun­des­tag nicht mehr über­stimmt wer­den kann), muss wie­der ein­ge­bracht wer­den. Sie ent­hält vie­les, was in der letz­ten Wahl­pe­ri­ode breit dis­ku­tiert wor­den und unstrei­tig ist (u. a. zur umge­kehr­ten Wan­del­an­leihe, zur Vor­zugs­ak­tie etc., aber auch Rege­lun­gen zur Inha­ber­ak­tie, die inter­na­tio­na­lem Druck von FATF und G8 zur Bekämp­fung von Geld­wä­sche nach­kom­men). Diese Novelle wird als Refe­ren­ten­ent­wurf erneut vor­ge­legt wer­den und sicher wird es wie­der viele Wün­sche geben, was man noch alles zusätz­lich auf­neh­men solle. Dazu könnte auch ein Record Date für Namens­ak­tien in Deutsch­land gehö­ren. …

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Erheischt anonymes Kapital“ die Montan-Mitbestimmung?

Das Mit­be­stim­mungs­ge­setz möge in Rich­tung des Mon­tan-Mit­be­stim­mungs­ge­set­zes ver­än­dert wer­den. Dies hat der Bun­des­tags­prä­si­dent Lam­mert (CDU) auf einer DGB-Ver­an­stal­tung ange­regt (FAZ v. 13.2.2014). Dann würde das dop­pelte Stimm­recht des (letzt­lich von der Aktio­närs­seite gestell­ten) Auf­sichts­rats-Vor­sit­zen­den gestri­chen. Es käme in Patt-Situa­tio­nen auf das wei­tere Mit­glied” an, das auch als neu­trale Per­son bezeich­net wird. An dem Vor­stoß ist bemer­kens­wert, dass es dazu weder im Koali­ti­ons­ver­trag noch im Wahl­pro­gramm der Par­tei, wel­cher der Vor­schla­gende ange­hört, eine Aus­sage gibt. Daher mag man ihn als ledig­lich rhe­to­ri­schen Ver­suchs­bal­lon anse­hen. Hier inter­es­siert die Begrün­dung, mit der die ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken” vom Bun­des­tags­prä­si­den­ten erkannt und abge­tan wur­den. Erkannt wurde, dass Eigen­tü­mer­rechte arg ein­ge­schränkt wer­den. Aber, so …

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Das europäische Gesellschaftsrecht und die Ketchupflasche

Erst kommt lange nichts, dann alles auf ein­mal. So wie man für die Ketch­u­pfla­sche kennt, könnte es mit dem EU-Gesell­schafts­recht kom­men. Im Dezem­ber 2012 wurde der Akti­ons­plan zur Moder­ni­sie­rung des euro­päi­schen Gesell­schafts­rechts und der Cor­po­rate Gover­nance” vor­ge­legt. Die Kom­mis­sion hat im ver­gan­ge­nen Jahr nur zwei Kon­sul­ta­tio­nen durch­ge­führt. Die eine betraf Ein­per­so­nen-Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, die andere die grenz­über­schrei­tende Sitz­ver­le­gung. Seit Juni 2013 sind auf der Inter­net­seite der EU-Kom­mis­sion (Abtei­lung Bin­nen­markt) keine neuen Nach­rich­ten für das Gesell­schafts­recht mehr vor­han­den. Einen Legis­la­tiv­akt gab es letzt­mals im Jahr 2010. Dass die EU nicht hyper­ak­tiv das Gesell­schafts­recht ummo­delt ist begrü­ßens­wert. Aber was braut sich da zusammen?

Auf dem Wege zur bal­di­gen Ver­öf­fent­li­chung ist ein Ent­wurf zur Ergän­zung der aus dem Jahr 2007 stam­men­den

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