Was im europäischen Gesellschafts‑, Kapitalmarkt- und Wettbewerbsrecht gilt kann man nicht in einer Kodifikation nachschlagen. Die Rechtsgebiete sind durch Richtlinien, Verordnungen und EuGH-Leitentscheidungen geprägt. Die Umsetzung in und die Auswirkung auf das deutsche Recht ist ein weiteres Kapitel. Da ist es sehr von Nutzen, alle diese Dokumente etc. in einer Datenbank zum deutschen und europäischen Wirtschaftsrecht finden zu können. Mein Augsburger Kollege Thomas M.J.Möllers betreibt mit seinen Leuten diese sehr gut strukturierte und — wichtig — aktuell gehaltene Datenbank. Ampelfarben zeigen den Status des Rechtsakts an. Auch wird der Versuch unternommen, Gerichtsentscheidungen im Hinblick auf den Gegenstand (etwa: Hauptversammlung) und Norm zu kategorisieren. Bei dem steten Strom an Entscheidungen eine Herkulesaufgabe!…
WeiterlesenJahr: 2014
Brennpunkt AG 2014
2 Tage zum Aktien- und Kapitalmarktrecht im September in Düsseldorf. Ja, eine kommerzielle Veranstaltung (Euroforum), die ich moderiere. Hervorzuheben die Beteiligung von drei Richtern aus LG, OLG und BGH am ersten Vormittag. Die „Herausforderung Geschlechterquote” (wo bleibt eigentlich der Gesetzentwurf?) u.a. am Nachmittag. Frühsport am nächsten Konferenztag, dann wieder volles Fachprogramm, u.a. zu Trends bei der Hauptversammlung. …
WeiterlesenUnternehmensrechtliche Vertiefung (Vorlesung online)
Eine Vorlesung im Düsseldorfer Schwerpunktbereich „Arbeit und Unternehmen”: Zur GmbH, insbesondere zu deren Geschäftsführer, zum (mitbestimmten) Aufsichtsrat, zu Vorstand und Compliance, zum europäischen Gesellschaftsrecht, insbesondere zur SE. Die gesamte Veranstaltung von PD Dr. Beurskens in 14 Einheiten in der Mediathek der Heinrich-Heine-Universität.
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WeiterlesenUlrich Seibert: 60!
Professor Dr. Ulrich Seibert vollendet heute sein 60. Lebensjahr. Der Satz ist bewusst im Aktiv geschrieben, denn genau das zeichnet den Jubilar aus. Gut ein Drittel der Lebensjahre hat er beruflich dem Gesellschaftsrecht gewidmet — und zwar dem Legal Design, wie er es zuweilen nennt. Der Jubilar ist als Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tätig und dort Referatsleiter für Gesellschaftsrecht, Corporate Governance. Seit dem Jahr 2001 ist er Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Die Reformgesetze zum Aktienrecht – vom Gesetz über die kleine Aktiengesellschaft (1994) bis zum ARUG (2009) – sowie zur GmbH das MoMiG (2008) sind von ihm betreut worden. Betreuung ist ein schillernder Begriff, …
WeiterlesenAktienrechtsnovelle: die Stellungnahmen
Das Quotengesetz lässt auf sich warten (Spekulationen darüber), und so vertreiben wir uns die Zeit mit der kleinen Aktienrechtsnovelle. Dazu haben die (wie es heißt) „interessierten Verbände” inzwischen Stellung genommen. Der Deutsche Richterbund empfiehlt, die Novelle aufzuschieben und mit der Umsetzung der (vorgeschlagenen) EU-Richtlinien zu verbinden sowie mit einer Revision des Beschlussmängelrechts. Die Gefahr von Redaktionsversehen, die in nicht unbeträchtlicher Zahl jetzt schon zu korrigieren sei, dürfte besonders hoch sein, wenn eine Vielzahl von Gesetzesänderungen innerhalb kurzer Zeit erfolgt. „Aktuelle Kommentarliteratur, die ein Versehen aufdeckt und korrigiert, ist bei neuerer Gesetzgebung vielfach entweder noch nicht vorhanden oder jedenfalls bei den Gerichten nicht greifbar.”
Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) befasst sich mit der …
WeiterlesenAktiensperre durch die Depotbank?
„Die Gesellschaft gewährt nur demjenigen ein Teilnahme- und Stimmrecht an der Hauptversammlung, der die Stücke bis Ablauf der Hauptversammlung nachweislich hält. Aus diesem Grund werden die Aktien gesperrt.” So schreibt mir die Bank im Rahmen der Mitteilung über die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mit Inhaberaktien. Das wundert mich doch sehr, denn § 123 Abs. 3 S. 3 AktG ist zwingend: Es kommt auf den „Anteilsbesitz” im Depot am 21. Tag vor der Versammlung an; es gibt weder Hinterlegung noch Sperre. Und ein Blick in die Teilnahmebedingungen der Gesellschaft zeigt dies auch: „Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des …
WeiterlesenSUP im Blickpunkt
Zwei Stellungnahmen zur Societas Unius Personae — SUP:
- Prof. Dr. Ulrich Seibert (BMJV) im „Blickpunkt” der neuesten GmbHR-Ausgabe, der das Projekt vorsichtig-differenzierend angeht.
- Deutlich ablehnend-negativ der Bundesrat am 11.7.2014.