Der Deutsche Bundestag hat gestern § 39 Börsengesetz um eine Regelung des Delisting ergänzt. Sie gilt für alle derartigen Vorgänge ab dem 7.9.2015. Ein Widerruf der Zulassung der Aktien hat zur Voraussetzung, dass ein WpÜG-Erwerbsangebot vorgelegt wird. Die Gegenleistung darf nur in einer Geldzahlung bestehen. Diese bemisst sich nach dem durchschnittlichen Börsenkurs des letzten halben Jahres. Ausnahmsweise ist der Wert des Unternehmens zugrunde zu legen. Das ist dann der Fall, wenn Insiderinformationen verschwiegen wurden, eine Marktmanipulation vorliegt oder der Börsenkurs zu holprig war. Über die Einzelheiten wird man weiter diskutieren, etwa demnächst bei der Jahrestagung der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung. Im Grundsätzlichen dürfen die einen beklagen, dass die Hauptversammlung nicht mit dem Delisting befasst wird und …
WeiterlesenJahr: 2015
„§ 1 InsO – Sanierung und Gläubigerbefriedigung“
Diesen Gegenstand behandelt die 2. Jahrestagung des Instituts für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Prof. Dr. Christoph G. Paulus, Berlin, hält das Grundsatzreferat: „§ 1 InsO und das Insolvenzmodell”. Ferner geht es um „Gläubigerbeteiligung und Interessengegensätze bei der Insolvenzplansanierung”, um den Insolvenzplan (Gruppenbildung; Vergleichsrechnung) sowie um die Frage: „§ 1 InsO – Wem dient das Insolvenzverfahren?”
Die Jahrestagung findet am Freitag, den 16. Oktober 2015, ab 10.00 Uhr in Hörsaal 3C in Gebäude 23.01 der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf statt. Aus organisatorischen Gründen wird gebeten, sich zu der Veranstaltung anzumelden. Die Teilnahme ist kostenfrei.
PS: Zwar was anderes, doch zum Insolvenzrecht gehörendes: Heute hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei …
WeiterlesenDie Kuh kommt vom Eis: Delisting
Die Fraktionen der Koalitionsparteien haben sich gestern auf eine modifizierte Delisting-Regelung verständigt (früherer Entwurf hier), nachdem in der Anhörung am 7.9.2015 einige Kritik zu hören war. Vor allem das — plakativ so genannte — „toxische Übernahmeangebot” (Tüngler, DSW) ist ihr zum Opfer gefallen. Ein vorhergehendes Übernahmeangebot wird die Pflicht zur Abfindung nicht entfallen lassen. Neu ist, dass sich das Abfindungsangebot an dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs Monate zu orientieren hat. Bei Marktmanipulationen und Falschmeldungen soll es jedoch auf den Ertragswert ankommen. Eine Zuständigkeit der Hauptversammlung für die Delisting-Entscheidung wird es nicht geben.
Die Änderung wird im Rahmen des der Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in das Börsengesetz eingefügt. Darüber wird am 30…
WeiterlesenHätten Sie es gewusst? Schwerpunktklausur 2015 im Unternehmensrecht
Die folgende Aufgabe wurde im September 2015 als Teil einer fünfstündigen Klausur an der hiesigen Juristischen Fakultät gestellt (Schwerpunktbereich „Unternehmen und Märkte”):
„Eine Aktiengesellschaft (AG) hat ein Grundkapital von 100 000 Euro, eingeteilt in ebenso viele Stückaktien. A hält 80 000, B 10 500, C 8 000 und D 500 Aktien. Die Gesellschaft beschäftigt 450 Arbeitnehmer. Der Vorstand besteht aus Y, der das Ressort Finanzen verantwortet, und dem Ingenieur Z, der für die Produktion zuständig ist.
1. Die Hauptversammlung (HV) beschließt (formal ordnungsgemäß) über eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtausschluss um 50 000 Euro; nur A wird zum Bezug zugelassen. D geht mit der (zu unterstellen: zulässigen) Anfechtungsklage dagegen vor. Die Gesellschaft beantragt die „Freigabe” …
WeiterlesenUmsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie — ein Gesetzgebungsvorschlag aus der Wissenschaft
Meine Fakultätskollegen Christian Kersting und Nicola Preuß haben einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie in das deutsche Recht vorgelegt. Die Verfasser haben sich von dem Ziel leiten lassen, die Prinzipien des deutschen Haftungs‑, Gesellschafts- und Verfahrensrechts soweit wie möglich zu wahren und notwendige Veränderungen systemgerecht vorzunehmen. Gleichzeitig wird eine Umsetzung angestrebt, welche die deutsche Position im Wettbewerb der Rechtsordnungen stärkt.
Aus dem Vorwort: „Die Kartellrechtsdurchsetzung in Europa ruht auf zwei Säulen. Die öffentlich-rechtliche Kartellrechtsdurchsetzung erfolgt durch die nationalen Wettbewerbsbehörden sowie die Europäische Kommission, die Verletzungen des Wettbewerbsrechts durch die Verhängung empfindlicher Bußgelder sanktionieren. Daneben tritt die private Rechtsdurchsetzung im Wege der Klage vor den Zivilgerichten. Dabei steht die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte im Vordergrund des Interesses. Die Effektivierung …
Weiterlesen50 Jahre Aktiengesetz 1965 — Themenheft
Heute vor 50 Jahren wurde das Aktiengesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Heft 17/2015 der vorzüglichen Fachzeitschrift „Die Aktiengesellschaft” enthält Beiträge von Seibert, Assmann, Habersack, Schneider und Emmerich zu dem Thema 50 Jahre AktG. Die großen Linien und mögliche Entwicklungen („Was bringen die nächsten 25 Jahre?”) skizziert der Aufsatz von Prof. Dr. Ulrich Seibert (hier): Entwicklung von Kapitalmarkt und Corporate Governance aus der Sicht der Gesetzgebung.
Und ein weiteres Themenheft dazu erscheint im November: das ZGR Sonderheft 19 (mit den Beiträgen des Bonner Symposions März 2015).…
WeiterlesenÖffentliche Anhörung zur Umsetzung der Transparenz-RL live
Es gibt noch spannende Sendungen; zum Beispiel heute ab 11 Uhr überträgt das Parlamentsfernsehen die Anhörung im Finanzausschuss. Es geht um das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie. 13 Sachverständige werden sprechen. Wer sich schriftlich unterrichten will, findet deren Stellungnahmen hier. Ein Thema wird neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Delisting-Regelungsinitiative der Koalitionsparteien sein (dazu dezidiert ablehnend die Stellungnahmen der Aktionärsvereinigungen DSW und SdK).
S. dazu den Bericht im Rechtsboard, die Pressemitteilung des Bundestages und der SPD-Fraktion.…
Weiterlesen