Der Berliner Kreis zum Gesellschaftsrecht hat über die Umsetzung der reformierten Aktionärsrechte-Richtlinie beraten. Ca. 25 Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis haben im Gespräch mit Prof. Dr. Ulrich Seibert (BMJV) die Notwendigkeiten und Möglichkeiten ausgelotet, die sich für das deutsche Aktienrecht ergeben. Drei Gegenstände standen am 22.3.2017 zur Debatte.
Zum ersten die Vergütung der „Mitglieder der Unternehmensleitung”, worunter nicht nur das „Leitungsorgan” (Vorstand), sondern auch das „Aufsichtsorgan” (Aufsichtsrat) zu verstehen ist (so die Definition in der RL) — was die künftige Regelung komplex werden lässt. Zu prüfen ist auch, ob die Richtlinie materielle Anforderungen an die Vergütung stellt. Und natürlich die Rolle der Hauptversammlung, die auf jeden Fall entscheiden muss, …
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