Auf einer Veranstaltung in Düsseldorf (Forum Unternehmensrecht am 4.7.2012) wurde deutlich, dass die „Aktienrechtsnovelle 2012” stockt. Zwar hat der Bundesrat im Februar 2012 den Regierungsentwurf behandelt, aber der Bundestag ist immer noch nicht mit der 1. Lesung befasst worden, für die es auch keinen Termin gibt. Dass im Parlament andere Themen dringlicher sind leuchtet ein. Die Novelle enthält keine grundstürzenden Neuerungen, sondern disparate Regelungen (Vorzugsaktie, Wandelanleihe, Inhaberaktie) und Nachbesserungen früherer Reformwerke. Diese Offenheit führt freilich auch zu Begehrlichkeiten, weitere Materien anzulagern. Ein Grund dafür, dass die Novelle im Hochsommer auf Eis liegt, ist der Vorschlag, eine schon lange erwogene Reform des Umwandlungsrechts unterzubringen: Es soll § 14 UmwG dahin geändert werden, dass auch die Anteilsinhaber der übernehmenden Gesellschaft für Bewertungsstreitigkeiten auf das Spruchverfahren verwiesen werden und die Anfechtungsklage insoweit ausgeschlossen ist. Dieser Vorschlag wurde schon 2007 vom Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins ausformuliert unterbreitet; er wird der Sache nach, wie zu hören ist, von den MdB Dr. Harbarth (CDU) und Buschmann (FDP) vorangetrieben. Beide Abgeordnete der Koalitionsfraktionen sind Mitglieder im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Im BMJ wird als hauptsächliches Problem gesehen, divergierende Bewertungs- und damit Zuzahlungsentscheidungen je auf Seiten der übernehmenden und übertragenden Rechtsträger zu verhindern.
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