Kommt die Aktienrechtsnovelle 2012 erst im Jahr 2013 ?

Auf einer Ver­an­stal­tung in Düs­sel­dorf (Forum Unter­neh­mens­recht am 4.7.2012) wurde deut­lich, dass die Akti­en­rechts­no­velle 2012” stockt. Zwar hat der Bun­des­rat im Februar 2012 den Regie­rungs­ent­wurf behan­delt, aber der Bun­des­tag ist immer noch nicht mit der 1. Lesung befasst wor­den, für die es auch kei­nen Ter­min gibt. Dass im Par­la­ment andere The­men dring­li­cher sind leuch­tet ein. Die Novelle ent­hält keine grund­stür­zen­den Neue­run­gen, son­dern dis­pa­rate Rege­lun­gen (Vor­zugs­ak­tie, Wan­del­an­leihe, Inha­ber­ak­tie) und Nach­bes­se­run­gen frü­he­rer Reform­werke. Diese Offen­heit führt frei­lich auch zu Begehr­lich­kei­ten, wei­tere Mate­rien anzu­la­gern. Ein Grund dafür, dass die Novelle im Hoch­som­mer auf Eis liegt, ist der Vor­schlag, eine schon lange erwo­gene Reform des Umwand­lungs­rechts unter­zu­brin­gen: Es soll § 14 UmwG dahin geän­dert wer­den, dass auch die Anteils­in­ha­ber der über­neh­men­den Gesell­schaft für Bewer­tungs­strei­tig­kei­ten auf das Spruch­ver­fah­ren ver­wie­sen wer­den und die Anfech­tungs­klage inso­weit aus­ge­schlos­sen ist. Die­ser Vor­schlag wurde schon 2007 vom Han­dels­rechts­aus­schuss des Deut­schen Anwalt­ver­eins aus­for­mu­liert unter­brei­tet; er wird der Sache nach, wie zu hören ist, von den MdB Dr. Har­b­arth (CDU) und Busch­mann (FDP) vor­an­ge­trie­ben. Beide Abge­ord­nete der Koali­ti­ons­frak­tio­nen sind Mit­glie­der im Rechts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges. Im BMJ wird als haupt­säch­li­ches Pro­blem gese­hen, diver­gie­rende Bewer­tungs- und damit Zuzah­lungs­ent­schei­dun­gen je auf Sei­ten der über­neh­men­den und über­tra­gen­den Rechts­trä­ger zu verhindern. 

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