Der BMJV-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014) ist jetzt den interessierten Kreisen zugeleitet worden. Und wie immer gilt: Die Leser der „Notizen” gehören dazu. Der Referentenentwurf entspricht bis auf zwei Gegenstände dem gescheiterten Regierungsentwurf 2013. Es fehlt die Regelung zur Vorstandsvergütung, die das Vorhaben in der vergangenen Wahlperiode zu Fall brachte. Neu ist die Regelung eines Nachweisstichtages („record date”) auch für die Namensaktie in § 123 Abs. 5 AktG‑E (21. Tag vor der HV).
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