„An den Telekom-Vorstandchef Herrn Ricke habe ich den Hinweis: Der Bund hält zwar nur 30 Prozent der Aktien, aber wir werden Einfluss auf die Gestaltung dieses Unternehmens ausüben. Ich glaube nicht, dass die Telekom gut beraten ist, den Personalabbau weiter voranzutreiben”. So äußerte sich Struck, Fraktionsvorsitzender der SPD im Deutschen Bundestag.
An Herrn Struck habe ich den Hinweis auf das Aktiengesetz. Insbesondere für den einflusswilligen Großaktionär: § 117 AktG. Wenn es legal zugehen soll: §§ 291, 308 AktG (aber das ist gewiss nicht gewollt).
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