Es läuft nicht gut. Die Vorschläge der EU-Kommission liegen in einer politischen Winterstarre. Die Revision der Aktionärsrechte-RL befindet sich im sog. Trilog, der heute ein weiteres Mal in Brüssel stattfindet. Diese nichtöffentlichen Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament sind als schwarzes Loch bezeichnet worden. Daraus dringt immerhin hervor, dass „CbC” das Haupthemmnis ist. Dabei handelt es sich um die Forderung des EP, die Steuerberichterstattung der Unternehmen als „Country by Country Reporting” in das Gesamtpaket aufzunehmen. Die anderen Problempunkte (Vorstandsvergütung: Bezug auf die Gehaltsstruktur im Unternehmen?; Ausgestaltung der Related Party Transactions) sind wohl auf Arbeitsebene zu bewältigen, während „CbC” als Politikum gilt. Es ist auch zu vernehmen, dass die Luxemburger Ratspräsidentschaft andere Sorgen und Schwerpunkte hat, als ausgerechnet die Erweiterung der Aktionärsrechte-RL zum Ende zu bringen. Die kommende niederländische Ratspräsidentschaft wird sich erst einarbeiten müssen, weshalb vor dem Frühjahr 2016 mit Fortschritten nicht zu rechnen ist.
Noch weniger weit ist der Vorschlag einer SUP-RL gediehen, der namentlich in Deutschland für große Aufregung (und Tagungen und Aufsätze) sorgte. Seit der Ratsentscheidung vom Mai 2015 hat sich nichts mehr getan. Insbesondere ist das Europäische Parlament (dort: der JURI-Ausschuss) damit noch nicht befasst worden, was nach einem halben Jahr durchaus bemerkenswert ist. Trilog-Verhandlungen gibt es also derzeit nicht. In Deutschland wurde jetzt vom BMJV das Forschungsvorhaben zur Online-Registrierung, das eine zentrale SUP-Frage klären soll, an den – wie es heißt – Anbieter mit dem „mit Abstand wirtschaftlichsten Angebot” vergeben.
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