Die wirtschaftsrechtliche Abteilung des 72. Deutschen Juristentages hat sich für eine grundlegende Reform des Beschlussmängelrechts ausgesprochen (Beschlüsse S. 28 ff). Im Kern geht es darum, flexible Rechtsfolgen einzuführen. „Die Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse sollte nicht alternativlos zur Kassation des Beschlusses führen“ (gemeint: Nichtigerklärung ex tunc), vielmehr kämen auch Aufhebung ex nunc, Schadensersatz und Feststellung der Rechtswidrigkeit als Fehlerfolge in Betracht. Vor zehn Jahren wurde diese Flexibilisierung vom Arbeitskreis Beschlussmängelrecht vorgeschlagen, jetzt hat sie die Weihen eines Votums des Juristentags erhalten.
Im Detail ist der DJT weithin den Vorschlägen seines Gutachters (Jens Koch) gefolgt. Für die angemessene Rechtsfolge soll ein „beschlussbezogener Filter“ (Abwägung Nutzen/Gefahr und Schwere des Rechtsverstoßes) sowie ein „klägerbezogener Filter“ (Beteiligungshöhe des Klägers) herangezogen werden. Über die Frage der Aufhebung soll nicht im Freigabe‑, sondern in einem Zwischenverfahren beim Gericht der Hauptsache (LG; die Zuweisung an das OLG wurde abgelehnt) befunden werden.
Ohne Gegenstimme sprach sich die Abteilung dafür aus, einen eigenständigen Nichtigkeitstatbestand zwar zu erhalten, ihn aber zu beschränken und zu präzisieren.
Die Unterscheidung in Nichtigkeit und Anfechtbarkeit soll auch bei den übrigen Gesellschaftsformen eingeführt werden, ferner eine gesetzliche Anfechtungsfrist und die Gesellschaft als Klagegegner. Bei anfechtbaren Beschlüssen soll es nicht nur die Kassation geben, sondern ‑wie für das Aktienrecht vorgeschlagen — flexible Rechtsfolgen.
An den Abstimmungen haben sich durchschnittlich 58 Personen beteiligt.
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