Die Aktionärsrechte-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, dass diese den Aktiengesellschaften weitgehende Satzungsfreiheit gewähren für die Teilhabe an der Hauptversammlung. In Zukunft können ganz unterschiedliche Hauptversammlungs-Modelle entwickelt werden. Während die einen Gesellschaften weiter (nur) auf die Traditionsveranstaltung im Saal setzen, können andere Gesellschaften eine fast beliebige Mischung aus Präsenz- und Onlineteilnahme anbieten. Die Funktionen der Hauptversammlung (Information, Kommunikation und Entscheidung) werden künftig im Wettbewerb um die beste Lösung erfüllt werden. — Mehr darüber in der Märzausgabe von Status:Recht und in einem Bericht von Joachim Jahn in der FAZ: Deutsche Aktionäre stehen vor virtueller Zukunft.
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