Wettbewerb der Hauptversammlungskulturen

Die Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie ver­langt von den Mit­glied­staa­ten, dass diese den Akti­en­ge­sell­schaf­ten weit­ge­hende Sat­zungs­frei­heit gewäh­ren für die Teil­habe an der Haupt­ver­samm­lung. In Zukunft kön­nen ganz unter­schied­li­che Haupt­ver­samm­lungs-Modelle ent­wi­ckelt wer­den. Wäh­rend die einen Gesell­schaf­ten wei­ter (nur) auf die Tra­di­ti­ons­ver­an­stal­tung im Saal set­zen, kön­nen andere Gesell­schaf­ten eine fast belie­bige Mischung aus Prä­senz- und Online­teil­nahme anbie­ten. Die Funk­tio­nen der Haupt­ver­samm­lung (Infor­ma­tion, Kom­mu­ni­ka­tion und Ent­schei­dung) wer­den künf­tig im Wett­be­werb um die beste Lösung erfüllt wer­den. — Mehr dar­über in der März­aus­gabe von Status:Recht und in einem Bericht von Joa­chim Jahn in der FAZDeut­sche Aktio­näre ste­hen vor vir­tu­el­ler Zukunft.

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