Aktienrückkauf bei Bertelsmann

Ein Lehr­stück für meine Stu­den­ten im Kurs Kapitalgesellschaftsrecht. 

Die Ber­tels­mann AG mel­dete am 25.5.2006: Die Ber­tels­mann Ver­wal­tungs­ge­sell­schaft (BVG), Fami­lie Mohn und die Stif­tung, die Groupe Bru­xel­les Lam­bert (GBL) und der Vor­stand der Ber­tels­mann AG haben sich … dar­auf geei­nigt, dass Ber­tels­mann die von GBL gehal­tene Betei­li­gung zurück erwirbt. Der Kauf­preis für die 25,1‑prozentige Betei­li­gung der GBL beträgt 4,5 Mrd. €. … Der Rück­kauf der Anteile wird am 1. Juli 2006 voll­zo­gen. … Der Rück­kauf wird mit einem Zwi­schen­kre­dit meh­re­rer Ban­ken finanziert.” 

Ver­brei­tet weiß man, dass eine AG — mit Bil­li­gung durch die Haupt­ver­samml­kung — nicht mehr als 10% eigene Aktien hal­ten darf (§ 71 I Nr. 8 AktG). Da läge die Ber­tels­mann AG deut­lich drü­ber. Frei­lich erlaubt § 71 I Nr. 6 AktG auch den Erwerb eige­ner Aktien auf Grund eines Beschlus­ses der Haupt­ver­samm­lung zur Ein­zie­hung nach den Vor­schrif­ten über die Her­ab­set­zung des Grund­ka­pi­tals”. Offen­bar hat man das bei Ber­tels­mann vor, obwohl dar­über in der o.g. Mel­dung nichts gesagt wird. 

Jetzt geht es etwas kom­pli­ziert wei­ter: Der an den Aktio­när zu zah­lende Kauf­preis liegt nach Pres­se­be­rich­ten erheb­lich über dem Buch­wert. Wie kann so etwas mit der Kapi­tal­bin­dung ver­ein­bart wer­den? Die §§ 225 II 1, 237 II 1 AktG set­zen die all­ge­meine Aus­schüt­tungs­sperre (§§ 571, III AktG) nur in Höhe des Buch­ge­winns außer Kraft. Das Grund­ka­pi­tal wird in Höhe des Nomi­nal­be­trags der ein­ge­zo­ge­nen Aktien her­ab­ge­setzt; nur inso­weit ent­steht ein Buch­ge­winn. Bliebe es dabei, wäre eine Abfin­dung (Kauf­preis) dar­über hin­aus nicht mög­lich. Indes­sen gibt es den Weg über die ver­ein­fachte Kapi­tal­her­ab­set­zung nach § 237 III‑V AktG. Danach wer­den die Aktien zu Las­ten der ande­ren Gewinn­rück­lage” (§ 237 III Nr. 2 AktG, § 266 IIIIII Nr. 4 HGB) ein­ge­zo­gen. Da die Finanz­kenn­zah­len der Ber­tels­mann AG für 2005 Rück­la­gen der Aktio­näre” in Höhe von 7.328 Mio € auf­wei­sen, dürfte dies der Gang der Dinge sein. 

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