Reform des GmbHG auf dem Wege

Unter dem Motto Zeit für Grün­der” macht das BMJ in einer Pres­se­mit­tei­lung Appe­tit auf die ange­kün­digte GmbHG-Reform. Beschrie­ben wird eine erleich­terte Grün­dung nach MoMiG und EHUG”. Ein wei­te­rer Schwer­punkt ist die Erhö­hung der Attrak­ti­vi­tät der GmbH als Rechts­form”. Künf­tig soll es mög­lich sein, dass eine GmbH in Deutsch­land regis­triert ist, aber aus­schließ­lich im Aus­land tätig ist (Kon­zern­töch­ter!). Das kom­plexe Eigen­ka­pi­tal­er­satz­recht werde dere­gu­liert”.

Text und die Begrün­dung des Refe­ren­ten­ent­wurfs lie­gen noch nicht vor, zur­zeit fin­det eine Abstim­mung mit den Bun­des­res­sorts” statt. Erste Kri­ti­ker gibt es frei­lich schon. Die baye­ri­sche Jus­tiz­mi­nis­te­rin Merk (CSU) bewer­tete die Eck­punkte des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums zur GmbH-Reform als ent­täu­schend, ins­be­son­dere den Kom­pro­miss in der Stamm­ka­pi­tal­frage. Der rechts­po­li­ti­sche Spre­cher der Uni­ons­frak­tion Gehb wie­der­holte sei­nen Vor­schlag, eine neue Rechts­form als die deut­sche Ant­wort auf die Her­aus­for­de­rung durch die bri­ti­sche Limi­ted zu schaf­fen. Also doch Brü­der­chen und Schwes­ter­chen für die GmbH?” (abl. K.Schmidt DB 2006, 1096 ff). 

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