Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) legt ein Positionspapier zu den bilanziellen Auswirkungen der sog. Subprime-Krise vor. Es soll den Wirtschaftsprüfern eine Hilfestellung bei der Prüfung von IFRS- und HGB-Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2007 an die Hand geben und die Öffentlichkeit über den aktuellen Meinungsstand des IDW zu informieren.…
WeiterlesenAutor: Ulrich Noack
Grds. keine Haftung der Mitglieder beim e.V.
Eine für die Vereinspraxis wichtige Entscheidung hat der BGH am 10.12.2007 gefällt (Pressemitteilung: Keine Durchgriffshaftung im Fall des insolventen Kolping-Bildungswerk Sachsen e.V.).
Selbst wenn ein e.V. sich sehr umfangreich wirtschaftlich betätigt (und damit gegen das Nebenzweckprivileg verstößt), führt allein dieser Umstand nicht zur Mitgliederhaftung. Einem Haftungsdurchgriff der Gläubiger wegen Rechtsformmissbrauchs „steht entgegen, dass das Gesetz gegen ein solches Verhalten Vorkehrungen getroffen hat, eine ausfüllungsbedürftige Lücke also nicht besteht: Als Sanktion für eine derartige zweckwidrige unternehmerische Betätigung des eingetragenen Vereins sieht das Gesetz allein das Amtslöschungsverfahren gemäß §§ 159, 142 FGG oder die behördliche Entziehung der Rechtsfähigkeit nach § 43 Abs. 2 BGB vor. Erst durch einen derartigen Rechtsakt wird die …
WeiterlesenOffenlegung von Vorstandsbezügen
Aus der WELT „Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) machte sich für Regelungen stark, die den Konzernen die Offenlegung der Managementbezüge notfalls vorschreiben. „Unternehmen, die sich einer solchen Publizität verweigern, müssen gegebenenfalls durch entsprechende Gesetze dazu gezwungen werden””
Ein Blick ins geltende Recht hilft: §§ 285 S 1 Nr 9 lit a S 5 bis 9, § 314 I Nr 6 S 5 bis 9 HGB verpflichten die börsennotierte AG, zusätzlich zum Ausweis der Gesamtbezüge auch die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds unter Namensnennung gesondert anzugeben, und zwar aufgeteilt nach erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Komponenten sowie solchen mit langfristiger Anreizwirkung. Individualisiert anzugeben sind ferner etwaige Leistungen, die dem Vorstandsmitglied für Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt sind.
Allerdings kann die …
Kultur der Hauptversammlungen in D, F, I und GB
Ein auf dem Buch Business is Showbusiness von Dr. Brigitte Biehl basierender Vergleich der Hauptversammlungen findet sich bei dem „Club of Florence”: Theatrics of Annual General Meetings — a European comparison.
„This study analyzes Annual General Meetings „as” Performance. The theatrical and performance-related aspects of those presentations like scenography, stage design, outfit, rhetoric and Q&A, are analysed in terms of their efficacy.”
So heißt es etwa über die Redekunst der Vorstände: „French directors deliver the impression that they are really happy to speak to their shareholders. Whether they are positive or not, one will never know, but the performance at least shows a dynamic attitude. German CEOs stand behind their lectern, are not …
WeiterlesenDas BilMoG in den Editorials
Zwei Editorials zum RefE eines BilMoG– gegensätzlicher könnten sie kaum sein. Und es ist nicht so, dass der Ältere am Alten festhalten möchte und der Jüngere das Neue begrüßt.
In „Der Betrieb” (Nr. 48 v. 30.11.2007) wertet RA Prof. Dr. Dr. h.c. Carsten P. Claussen (Jahrgang 1927): „Der Gesetzentwurf ist behutsam mit seinen Neuerungen, bedächtig in seinen Eingriffen in bewährte Strukturen und bringt viele einleitend erwähnte Vorteile. 2008 wird die Hearings bringen, bei denen über Details gesprochen wird, aber die Fundamentalentscheidungen nicht problematisiert werden sollten. Damit ist der Weg frei, dass im nächsten Jahr das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Bundesanzeiger gedruckt sein wird, denn politisch bewegt sich der Entwurf in einem neutralen …
WeiterlesenKfH ist ausschließlich funktionell zuständig für Anfechtungsklagen bei GmbH
Ein Beschluss der GmbH-Gesellschafterversammlung wird durch Klage bei einer Zivilkammer des Landgerichts München I angefochten. Niemand stellt einen Antrag auf Verweisung an die Kammer für Handelssachen (s. § 97 I GVG: „Wird vor der Zivilkammer eine vor die Kammer für Handelssachen gehörige Klage zur Verhandlung gebracht, so ist der Rechtsstreit auf Antrag des Beklagten an die Kammer für Handelssachen zu verweisen.”). So wird im Jahr 2006 munter prozessiert, Beweise erhoben etc. Dann im Mai 2007 ein Richterwechsel. Der Neue verweist an die KfH, die das Verfahren aber nicht übernehmen will.
Das OLG München v. 14.9.2007, 31 AR 211/07) sagt dazu: Durch den mit Wirkung vom 1.11.2005 eingefügten …
WeiterlesenRisikobegrenzungsgesetz: kritische Beschlussempfehlungen der BR-Ausschüsse
BR-Finanzausschuss, Rechtsausschuss und Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat (Sitzung am 30.11.2007) eine durchweg kritische Stellungnahme zu dem Entwurf eines Risikobegrenzungsgesetzes. Generell wird in Frage gestellt, „ob die angestrebten Gesetzesänderungen im Interesse des Finanzplatzes Deutschland tatsächlich erforderlich sind”.
Insbesondere die neue Definition des abgestimmten Verhaltens (§ 22 II WpHG‑E, § 30 II WpÜG‑E) „schießt über das Ziel hinaus”. „Nach dem Gesetzentwurf wäre auch ein Zusammenwirken zur Erhaltung des Status quo meldepflichtig. Ein schutzwürdiges Interesse der Unternehmensführung, ein organisiertes Vorgehen gegen eine Umgestaltung der unternehmerischen Ausrichtung der Angebots- und Meldepflicht zu unterwerfen, besteht jedoch nicht. Vielmehr besteht in diesem Falle die Gefahr, dass diese Aktionärsgruppe — und sei es fahrlässig — …
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