Die von der EU-Kommission eingesetzte internationale Expertengruppe hat ihre Untersuchung über die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht vorgelegt: Report on digitalisation in company law. Sie mündet in eine Reihe von Empfehlungen für die Kommission. So wird etwa die Online-Gründung von Gesellschaften befürwortet und der Ausbau des digitalen Rechtsverkehrs zwischen der Gesellschaft und ihren Mitgliedern. Mit Blick auf die Hauptversammlung schlagen die Experten keinen Rechtsakt, sondern eine Konsultation vor: „The Commission should consider whether to consult on allowing publicly traded companies to dispense with physical meetings if this is agreed by their shareholders”.
Ein Dokument aus dem Europäischen Parlament (Professor Vanessa Knapp, OBE) fragt: „What are the issues relating to digitalisation in company law?” Upon request by the …
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