Die Vereinswirklichkeit hat sich zum Teil drastisch verändert – man denke nur an Schlagzeilen hervorrufende Großvereine. Oder an die Falschauskunft des § 54 S. 1 BGB. Doch das Vereinsrecht ist seit Jahrzehnten ohne wesentlichen Reformschub geblieben.
Mit grundsätzlichen Fragen des Vereinsrechts und seiner Fortentwicklung befasst sich eine Tagung an der Universität Osnabrück, die am kommenden Freitag (5.2.2016) stattfindet. Sie wird von Lars Leuschner organisiert. — Auf nach Osnabrück!…
Autor: Ulrich Noack
Gesellschaftsblätter: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Im Aktien- und Umwandlungsgesetz ist verschiedentlich bestimmt, dass Bekanntmachungen in „Gesellschaftsblättern” zu erfolgen haben. Hauptbeispiel: Die Einberufung der Hauptversammlung (§ 121 Abs. 4 S. 1 AktG). Seit heute gilt: „Für einen Fristbeginn oder das sonstige Eintreten von Rechtsfolgen ist ab dem 1. Februar 2016 ausschließlich die Bekanntmachung im Bundesanzeiger maßgeblich.” Diese Regelung in § 26h Abs. 3 EGAktG zielt auf die seit 31.12.2015 in Kraft befindliche Neufassung des § 25 AktG: „Bestimmt das Gesetz oder die Satzung, daß eine Bekanntmachung der Gesellschaft durch die Gesellschaftsblätter erfolgen soll, so ist sie in den Bundesanzeiger einzurücken.” Der Begriff „Blätter” für das Internetmedium Bundesanzeiger ist ebenso irreführend …
WeiterlesenBewegung in Sachen SUP im Europäischen Parlament (JURI)
In das Vorhaben einer Einpersonen-Kapitalgesellschaft kommt Bewegung. Am kommenden Freitag (28.1.) steht sie zur Beratung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (Nr. 13). Die Societas Unius Persona (SUP) – Richtlinie ist im vergangenen Mai vom Ministerrat mehrheitlich (gegen das Votum Deutschlands) gebilligt worden. Seither liegt der – bislang ruhende – Ball im Spielfeld des Europäischen Parlaments. Dort hat sich der Berichterstatter des Rechtsausschusses (Luis de Grandes Pascual, PPE) der Sache intensiv angenommen („ the rapporteur has devoted a huge amount of time to studying the proposal and listening to the positions of the various stakeholders”). Er steht dem SUP-Projekt zwar grundsätzlich positiv gegenüber. Aus seiner Sicht muss der RL-Vorschlag aber in zentralen …
WeiterlesenVeranstaltung: „Deutsche Mitbestimmung unter europäischem Reformzwang“
Ein vielversprechendes Symposion ist für den 4. März 2016 in München avisiert. Es geht um nichts weniger als die Frage, ob die Mitbestimmung im Aufsichtsrat unter Ausschluss der Arbeitnehmer aus den EU-Staaten noch zu halten ist. Darüber dürfte in einiger Zeit der EuGH aufgrund der Vorlage des Kammergerichts befinden. Ähnlich einer früheren Veranstaltung in Bonn wird an der LMU München der Gegenstand in noch breiterem Rahmen entfaltet. München ist Anfang März also eine Reise wert.…
WeiterlesenZGR-Symposium 2016: Unternehmensrecht und Strafrecht
Kann ein Unternehmen als solches „schuldig” sein – und daher bestraft werden? Oder muss stets an die natürlichen Personen angeknüpft werden, die dort als „Entscheidungsträger” (NRW-Entwurf eines Verbandsstrafgesetzes) tätig sind? Und wenn das Unternehmen zu strafen wäre, wie sind dann die Ermittlungen und die Verteidigung zu führen? Das Unternehmen ist schließlich eine arbeitsteilige Organisation, weshalb die Wissensorganisation und ‑zurechnung eine zentrale Rolle spielt. – Mit solchen und zahlreichen weiteren Fragen (Kartellbußen, Regress, Untreue, internationale Verfahren, Haftungskonflikte bzw. ‑häufungen durch Zivil- und Strafrecht) befasste sich vor kurzem das zweitägige Symposium der ZGR. Über 100 Teilnehmer aus der Wissenschaft, der Anwaltschaft, der Unternehmenspraxis und des BGH diskutierten extensiv und intensiv. Die Beiträge und Diskussionsberichte werden …
WeiterlesenInhaberaktien im Aktienregister
Seit dem 31.12.2015 ist die Aktienrechtsnovelle 2016 in Kraft (BGBl. v. 22.12.2015, S. 2565). Neugründungen von (börsenfernen) Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien sind nur noch eingeschränkt möglich (zum Bestand s. § 26h EGAktG). Einzelurkunden darf es nicht mehr geben, die Sammelurkunde ist bei einer anerkannten Stelle zu hinterlegen (§ 10 I S. 1 Nr. 2 AktG). — Und wenn nicht?
Fehlt der Ausschluss der Einzelverbriefung in der Gründungssatzung, wird die Gesellschaft nicht in das Handelsregister eingetragen. Die Sammelurkunde interessiert das Registergericht allerdings nicht. Ist zwar der Ausschluss der Einzelverbriefung der Inhaberaktie bestimmt, aber die Inhaber-Sammelurkunde wird nicht ordnungsgemäß hinterlegt (oder erst gar nicht hergestellt), so gilt: § 67 ist entsprechend …
Weiterlesen„Die umgekehrte Wandelschuldverschreibung als neues Sanierungsinstrument”
Zu diesem Gegenstand (s. Aktienrechtsnovelle!) führt das Institut für Unternehmensrecht (Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung durch. Sie findet am 12.1. 2016 statt im Haus der Universität in der Düsseldorfer Innenstadt (Schadowplatz 14). Beginn: 18 Uhr. Vortragen wird Prof. Dr. Tim Florstedt, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden; weitere Beiträge kommen von RAin Dr. Ulrike Binder, Partnerin bei Mayer Brown LLP, Frankfurt a.M. und RA Dr. Andreas Möhlenkamp, LL.M. corp. restruc., Essen. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung gebeten. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Ein Weiterbildungsnachweis kann ausgestellt werden.…
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