Vor knapp 8 Jahren wurde das offizielle Aktionärsforum im Bundesanzeiger eingerichtet. Es hat sich als Friedhof herausgestellt. So gut wie keine Beiträge sind dort zu verzeichnen (nur drei in den letzten beiden Jahren). „Das Aktionärsforum im Dornröschenschlaf” haben Prof. Dr. Walter Bayer/Dipl.-Kfm. Thomas Hoffmann vom Jenaer Institut für Rechtstatsachenforschung jüngst ihre Erhebung genannt (AG 2013, R61). Ein Prinz, der es wachküsst, ist freilich weit und breit nicht zu sehen.
Was war die Intention für das Forum und warum funktioniert es nicht? Das Gesetz (§ 127a AktG) bestimmt: Aktionäre oder Aktionärsvereinigungen können dort andere Aktionäre auffordern, einen Antrag oder ein Verlangen zu stellen oder in einer Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben. Der Gesetzgeber wollte …
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