Eine „Konsultation zum unausgewogenen Geschlechterverhältnis in den höchsten Entscheidungsgremien von Unternehmen in der EU” hat die EU-Kommission für Justiz gestartet. Ich werde die Fragen der Kommissarin leider nicht beantworten können, denn sie setzen voraus, dass der „Abbau des Geschlechterungleichgewichts in den höchsten Entscheidungsgremien von Unternehmen” eine EU-Angelegenheit sei — und es nur noch um das „wie” gehe. So wird die entscheidende Frage gar nicht erst gestellt. Sie lautet: Ist es die Aufgabe/Kompetenz des Staates (der EU), die Geschlechterzusammensetzung von Gremien privater Rechtsträger vorzugeben?
Nein.…
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