Die interessierte Öffentlichkeit ist eingeladen“: Stellungnahmen zur Kodex-Reform

Siehe im Rot­druck die Reform­vor­schläge, zu denen vor allem Anwen­der des Kodex” bis zum 2.3.2012 Stel­lung neh­men können/​sollen. Um gleich einen Punkt auf­zu­grei­fen: Ein Auf­sichts­rat soll nicht als unab­hän­gig gel­ten, wenn er mehr als 10% der Aktien hält (Nr. 5.4.2. S. 3). Aber vom wem ist der große Aktio­när denn abhän­gig? Etwa davon, dass er rele­vant in die AG inves­tiert hat? Dann ist es doch sein legi­ti­mes Inter­esse, die­ses Enga­ge­ment kon­trol­lie­rend zu beglei­ten. Grö­ßere Aktio­näre (und deren Reprä­sen­tan­ten? Das bleibt unklar, wäre aber fol­ge­rich­tig) vom Auf­sichts­rat fern­zu­hal­ten, der auch noch zur Hälfte mit Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern bestückt ist – soll das eine gute Unter­neh­mens­ver­fas­sung bedeuten?…

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Online-Mitgliederversammlung bei Vereinen zulässig

Die Mit­glie­der­ver­samm­lung erfolgt ent­we­der real oder vir­tu­ell (Online­ver­fah­ren) in einem nur für Mit­glie­der mit ihren Legi­ti­ma­ti­ons­da­ten und einem geson­der­ten Zugangs­wort zugäng­li­chen Chat-Raum.” – So die neu­ge­fasste Sat­zungs­klau­sel eines Ver­eins. Das Amts­ge­richt Iser­lohn trug Beden­ken: Auch wenn ein spe­zi­el­ler Chat-Raum ver­wen­det werde, bestehe die Gefahr, dass sich eine fremde Per­son Zugang ver­schaffe. Des Wei­te­ren könne nicht fest­ge­stellt wer­den, ob die anwe­sen­den Mit­glie­der geschäfts­fä­hig sind. Der Gesetz­ge­ber habe der Ver­samm­lung der Mit­glie­der als Haupt­ent­schei­dungs­or­gan eine beson­dere Stel­lung im Ver­eins­le­ben zuge­dacht, der auch durch das phy­si­sche Zusam­men­kom­men Rech­nung getra­gen werde. Mit­glie­der ohne Com­pu­ter wür­den benachteiligt.

Das OLG Hamm (Beschl. v. 27.9.2011 – I‑27 W 106/11) hat diese Beden­ken zutref­fend zurück­ge­wie­sen: Es folgt aus …

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Corporate Governance – ein Dauerbrenner

Im jun­gen Jahr 2012 setzt sich die Cor­po­rate-Gover­nance-Debatte mun­ter fort. Am Wochen­ende ist das Ein­la­dungs­sym­po­sion der ZGR zu Ende gegan­gen, das sich mit Cor­po­rate-Gover­nance in Deutsch­land und Europa befasste. Die Regie­rungs­kom­mis­sion Deut­scher Cor­po­rate Gover­nance hat zuvor schon Neu­ig­kei­ten ver­kün­det, den Höhe­punkt dürfte der 69. Deut­sche Juris­ten­tag im Herbst bil­den, der u.a. staat­li­che und halb­staat­li­che Ein­griffe in die Unter­neh­mens­füh­rung” zu sei­nem Thema hat. Offen­bar ist halb­staat­lich” das, was die besagte Kom­mis­sion tut. Ihre Legi­ti­ma­tion, ihre (soeben teil­weise ver­än­derte) Zusam­men­set­zung und ihr Ver­fah­ren dürf­ten im Mit­tel­punkt der Dis­kus­sion ste­hen. Beim Ver­fah­ren der Regel­set­zung gibt es eine Inno­va­tion. Erst­mals wird der Beschluss­fas­sung im Mai ein schrift­li­ches Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­ren vor­aus­ge­hen. Ab dem kom­men­den Monat bis Anfang März kann die …

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Studentische Rechtsberatung: ein neuer Trend

Seit weni­gen Jah­ren gibt es an man­chen Uni­ver­si­tä­ten eine Rechts­be­ra­tung durch Jura­stu­den­ten. Zwei Haupt­fra­gen drän­gen sich auf: dür­fen die das und haf­ten sie auch? Zunächst eine aktu­elle Bestands­auf­nahme. Zum Teil ist diese Bera­tung auf Spe­zi­al­ge­biete beschränkt (z.B. Hum­boldt Law Cli­nic in Ber­lin), zum Teil nur mit stu­den­ti­schen Ange­le­gen­hei­ten befasst (Han­no­ver). Ein neuer Trend geht aber dahin, alle Rechts­fel­der zu beackern (Düs­sel­dorf, Köln, Bie­le­feld, Jena). Selbst­ver­ständ­lich kann es dabei nicht um große Unter­neh­mens­trans­ak­tio­nen gehen. Die stu­den­ti­sche Rechts­be­ra­tung an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät befasst sich seit 2010 z.B. mit Fäl­len bis zu einem Wert von 700€; sie kom­mu­ni­ziert aus­schließ­lich über das Inter­net; bis­lang wur­den 67 Man­date bear­bei­tet. Eine als Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) orga­ni­sierte Initia­tive hat sich in Köln als Stu­dent Liti­ga­tors

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Gesellschaftsrecht 2012

Der Rück­blick auf das ver­gan­gene Jahr kann kurz aus­fal­len. Gesetz­ge­be­risch herrschte im Gesell­schafts­recht die von vie­len ersehnte Sen­de­pause. Auch die Recht­spre­chung des BGH war nicht mit den ganz gro­ßen Fäl­len befasst. Umso mehr inter­es­siert der Aus­blick in das Jahr 2012.

Hier ist die kurz vor Weih­nach­ten bescherte Akti­en­rechts­no­velle (RegE) zu erwäh­nen, die in die­sem Jahr in das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren geht. Bei nor­ma­lem Gang der Dinge sollte diese wenig Zünd­stoff bie­tende Reform bis zur Jah­res­mitte in Kraft sein. Die im Refe­ren­ten­ent­wurf durch­aus vor­han­de­nen Streit­punkte wur­den ent­fernt (öffent­li­che Auf­sichts­rats­sit­zun­gen bei gemischt­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men) oder ent­schärft (Total­un­ter­sa­gung der Inha­ber­ak­tie bei nicht­bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten). Die zahl­rei­chen Detail­re­ge­lun­gen zur Haupt­ver­samm­lung wer­den von der Pra­xis als Klar­stel­lun­gen dank­bar auf­ge­nom­men mit der Neben­wir­kung, dass der üppige Geset­zes­text aber­mals zunimmt. …

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Festschrift für Franz Jürgen Säcker zum 70. Geburtstag

Die von Joost, Oetker und Paschke her­aus­ge­ge­bene Fest­schrift ent­hält Bei­träge zum all­ge­mei­nen Pri­vat­recht, zum Arbeits­recht, zum Kar­tell- und Ener­gie­recht, eine inter­es­sante Abtei­lung varia” und die fol­gen­den Abhand­lun­gen aus dem Gesell­schafts- und Kapi­tal­markt­recht (Inhalts­ver­zeich­nis):

  • Jan Busche Zur Rechts­na­tur und Aus­le­gung von Beschlüs­sen <ein­sor­tiert unter Pri­vat­recht”>
  • Hel­mut Gro­the Skiz­zen zur feh­ler­haf­ten Gesell­schaft bei der Ver­äu­ße­rung von Antei­len an Personengesellschaften 
  • Mathias Haber­sack Zur sach­li­chen Reich­weite des Rechts­ver­lusts gemäß § 28 S. 1 WpHG 
  • Mar­tin Hens­s­ler Die Bestel­lung eines Arbeits­di­rek­tors nach § 33 Mit­bestG in der mit­be­stimm­ten kon­zern­ver­bun­de­nen GmbH 
  • Joa­chim Jickeli Die Über­prü­fung von Vor­stands­be­zü­gen auf ihre Angemessenheit 
  • Peter Kind­ler Kapi­tal­ge­sell­schafts­recht­li­che Durch­griffs­haf­tung und EU-Recht 
  • Jens Koch Die Anwen­dung der Busi­ness Judgment Rule bei Inter­es­sen­kon­flik­ten inner­halb des Vorstands 
  • Wern­hard Möschel Bad Banks
  • Ulrich Mutsch­ler
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