A hat von B im Jahr 2005 den einzigen Geschäftsanteil einer GmbH erworben, die 1993 gegründet worden war, allerdings alle Aktivitäten eingestellt hatte und erst im Juli 2004 wirtschaftlich mit anderem Unternehmensgegenstand wiederbelebt wurde. Diese sog. „wirtschaftliche Neugründung” wurde dem Handelsregister nicht mitgeteilt. Im Februar 2007 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden; der Insolvenzverwalter verlangt 36 000 € von A.
Haftet A?
Nein, s. § 13 II GmbHG. Die GmbH war 1993 schließlich ordnungsgemäß gegründet worden. (Dafür ein großer Teil der Fachliteratur)
Ja, die „wirtschaftliche Neugründung” ist entsprechend einer rechtlichen Neugründung zu behandeln. (Dafür der BGH v. 7.7. 2003, NJW 2003, 3198).
Wenn man dem BGH folgt: Wie haftet A?
Differenz zwischen Stammkapital und Vermögen im …
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