Volker Rieble berichtet in seinem Buch „Das Wissenschaftsplagiat” über „Gewerbsmäßiges Plagiieren: der Fall Ludger Wellkamp” (S. 38 ff). Der (vermeintliche) Autor Wellkamp hat vor ca. 10 Jahren eine enorme Veröffentlichungsaktivität entfaltet, auch auf unternehmensrechtlichem Gebiet. Man staunte. Ab 2002 war plötzlich Schluss mit der Publikationsflut. In Strafverfahren vor dem AG Bonn (2001) und dem LG Bonn (2004÷2005) wurden ein Dutzend Plagiate festgestellt, meistens aus Dissertationen wörtlich entnommene Texte, die als Aufsätze in Fachzeitschriften publiziert wurden (kurios das Ghostwriter-Fake eines „Handbuchs der Unternehmensberatung”, das sogar als Habilitationsschrift gelten sollte; S. 44 ff und die Pseudonym-Plagiatur, S. 42 f).
Die Unternehmensrechtler seien also gewarnt (nach Rieble, S. …
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