Studie zur gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung

Das Arbeits­mi­nis­te­rium hat eine Stu­die zur gesell­schaft­li­chen Unter­neh­mens­ver­ant­wor­tung in Auf­trag gege­ben. In ihrer Ant­wort (16/9964) auf eine Anfrage der FDP-Frak­tion (16/9661) schreibt die Regie­rung, die Kos­ten der Stu­die mit dem Titel Cor­po­rate Social Respon­si­bi­lity (CSR) zwi­schen Markt und Poli­tik” belie­fen sich auf 173.383 Euro. Die Ver­gabe der Stu­die sei im Wege der Frei­hän­di­gen Ver­gabe nach öffent­li­chem Teil­nah­me­wett­be­werb” erfolgt. Rich­tung­wei­send sei die CSR-Defi­ni­tion der Euro­päi­schen Kom­mis­sion. CSR werde dabei als Kon­zept bezeich­net, das Unter­neh­men als Grund­lage dient, um auf frei­wil­li­ger Basis soziale und öko­lo­gi­sche Belange in ihre Unter­neh­mens­tä­tig­keit und in die Bezie­hun­gen zu den Sta­ke­hol­dern zu integrieren”. 

Frage Nr. 29 lau­tet:

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Festschrift für Rüdiger von Rosen (DAI)

Zum 65. Geburts­tag des lang­jäh­ri­gen Geschäfts­füh­rers des Deut­schen Akti­en­in­sti­tuts Prof. Dr. Rüdi­ger von Rosen ist eine Fest­schrift erschie­nen: Aktie und Kapi­tal­markt – Anle­ger­schutz, Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung und Finanz­platz. 43 Bei­träge wid­men sich den The­men­ge­bie­ten Finanz­platz und Börse, Akti­en­ak­zep­tanz, Emit­ten­ten, Ban­ken und Ver­si­che­run­gen, Recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen.” Die Mit­glie­der des wis­sen­schaft­li­chen Bei­rats zäh­len zu den Ver­fas­sern ebenso wie aktive und ehe­ma­lige Vor­stands­mit­glie­der des DAI sowie Weggefährten.

Bei­träge der Mit­glie­der des DAI-Bei­rats aus der Rechtswissenschaft:

Hol­ger Flei­scher: Geset­zes­fol­gen­ab­schät­zung im Aktien- und Kapitalmarktrecht

Klaus J. Hopt: Offene Märkte oder Abschot­tung? – Umset­zung der 13. Richt­li­nie, Risi­ko­be­gren­zungs­ge­setz und Außenwirtschaftsgesetznovelle

Mar­cus Lut­ter: Dif­fe­renz­haf­tung und Stimmrecht

Ulrich Noack: Die moderne Prä­senz­haupt­ver­samm­lung mit Internetanbindung

Uwe H. Schnei­der/​Claudia Nowak: Der Grund­satz der Wei­sungs­frei­heit des Aufsichtsratsmitglieds

Eber­hard Schwark: Bör­sen­recht …

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Centrum C‑Law.org

Eine inter­es­sante Adresse ist das Euro­pean Centre for Com­pa­ra­tive Com­mer­cial and Com­pany Law. Das Zen­trum wid­met sich der gesell­schafts­recht­li­chen Netz­werk­ar­beit ins­be­son­dere in Mit­tel- und Ost­eu­ropa. Mit­glie­der sind Rechts­wis­sen­schaft­ler aus zahl­rei­chen euro­päi­schen Staa­ten (die deut­schen Uni­ver­si­täts­pro­fes­so­ren Hom­mel­hoff und Lut­ter wer­den als Ehren­mit­glie­der genannt) und prak­tisch tätige Juris­ten. Die Ein­rich­tung ist als Ver­ein pol­ni­schen Rechts mit Sitz in Kra­kau orga­ni­siert. Arbeits­grup­pen, Kon­fe­ren­zen und Publi­ka­tio­nen (etwa in Zusam­men­ar­beit mit dem Beck-Ver­lag) sol­len die Zwe­cke des Ver­eins beför­dern: Die Mis­sion des Ver­eins ist einen Bei­trag zur Ver­bes­se­rung der Gesetz­ge­bung und Pra­xis des Wirt­schafts­rechts, ins­be­son­dere des Gesell­schafts­rechts sowie Ver­brei­tung von guten Prak­ti­ken in Cor­po­rate Gover­nance in Europa zu leis­ten, mit beson­de­rer Berück­sich­ti­gung neuer EU-Mit­glieds­staa­ten sowie der asso­zi­ier­ten Staa­ten” (Art. 6.1

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Die Europäische Privatgesellschaft – brauchen wir sie, und wie sollte sie aussehen?

Über die rechts­po­li­ti­sche Sinn­haf­tig­keit und Aus­ge­stal­tung der EPG (SPE) hat am ver­gan­ge­nen Frei­tag der Arbeits­kreis Euro­päi­sches Unter­neh­mens­recht in Düs­sel­dorf bera­ten. Die The­sen von Prof. Dr. Teich­mann und wei­tere Mate­ria­lien sind auf der Inter­net­seite des AK erhält­lich (Titel der Refe­rate ankli­cken). Weit über­wie­gend wurde das Pro­jekt begrüßt.

Anfang Juli wird von der EU-Kom­mis­sion der Ent­wurf einer EPG-Ver­ord­nung vor­ge­legt. Wider­stand kün­digt sich an, hier von gewerk­schaft­li­cher Seite, die das EPG-Pro­jekt in einen Gegen­satz zur SCE brin­gen will.…

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Aktienrechtliches aus der HV-Saison 2008

Die dies­jäh­rige HV-Sai­son ent­hält wie­der schöne Bei­spiele für die Vor­le­sung im Aktienrecht. 

Da wäre die HV der TUI-AG. Bean­tragt war im Wege der Ergän­zung der Tages­ord­nung durch einen Min­der­heits­ak­tio­när 122 Abs. 2 AktG), dass dem Vor­stands­vor­sit­zen­den der Ver­trau­ens­ent­zug durch die Haupt­ver­samm­lung 84 Abs. 3 S. 2 AktG) aus­ge­spro­chen werde. Der Antrag wurde mit 71,6 % Gegen­stim­men abge­wie­sen. Frage: was hätte es zur Folge, wenn dem Antrag zuge­stimmt wor­den wäre?
Und gleich noch ein­mal TUI. Eben­falls auf Min­der­heits­an­trag hin wurde die Abbe­ru­fung eines durch die HV gewähl­ten AR-Mit­glieds (des amtie­ren­den AR-Vor­sit­zen­den) zur Beschluss­fas­sung gestellt 103 Abs. 1 AktG). Der Antrag wurde mit 57,2% abge­wie­sen. Ist daher (wie das Han­dels­blatt

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Kommt ein Konzerninsolvenzrecht?

Die Finan­cial Times Deutsch­land hat vorige Woche eine Kon­fe­renz Restruk­tu­rie­rung 2008 ver­an­stal­tet. Dort hat Minis­te­ri­al­rat Dr. Klaus Wim­mer (BMJ) eine Ände­rung des Insol­venz­rechts für Kon­zerne ange­kün­digt, ange­regt u.a. durch den PIN-Fall (Hol­ding in Luxem­burg, aber Insol­venz­eröff­nung in Köln, 110 Toch­ter­ge­sell­schaf­ten in Deutschland).

Die FTD (Print­aus­gabe v. 21.4., S. 19) berich­tet: Ver­ein­facht gesagt haben die Betei­lig­ten dafür gesorgt, dass der Fall von Luxem­burg nach Deutsch­land geholt wird, obwohl nach euro­päi­scher Insol­venz­ord­nung Luxem­burg der Mit­tel­punkt der haupt­säch­li­chen Inter­es­sen (Cen­ter of Main Inte­rest, Comi) des Unter­neh­mens sein müsste. … Nor­ma­ler­weise wären für deren Insol­venz­ver­fah­ren <Toch­ter­ge­sell­schaf­ten> jeweils die ört­li­chen Gerichte und Ver­wal­ter zustän­dig. Eine Ände­rung des Insol­venz­rechts solle den ein­heit­li­chen Kon­zern­ge­richts­stand zumin­dest als Option vor­se­hen, sagte Wim­mer. …

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Der Klimaschutz“ und die Internet-HV

Der Hype um den Kli­ma­schutz” macht auch vor der guten alten Haupt­ver­samm­lung nicht halt. Auch wer (wie ich) davon gar nichts hält, wird doch begrü­ßen, dass mit die­sem Zeit­geist-Vehi­kel eine moderne HV-Gestal­tung auf den Weg zu brin­gen ist. 

Die Deut­sche Tele­kom AG bit­tet die Aktio­näre: Unter­stüt­zen Sie unser Enga­ge­ment für den Kli­ma­schutz und redu­zie­ren Sie die CO2-Emis­sio­nen durch die Nut­zung unse­rer ener­gie­ef­fi­zi­en­ten und res­sour­cen­scho­nen­den Lösun­gen in der Aktionärskommunikation …” 

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