Corporate Governance Kodex: Änderungsvorschläge der Kommission

Die Regie­rungs­kom­mis­sion Cor­po­rate Gover­nance stellt ihre Ände­rungs­vor­schläge zur Kon­sul­ta­tion (bis 1. April 2015). Bei der regel­mä­ßi­gen Über­prü­fung des Kodex folgt die Regie­rungs­kom­mis­sion dem Grund­satz, nicht mehr Not­wen­di­ges zu strei­chen, Prä­zi­sie­run­gen vor­zu­neh­men, wo es sinn­voll ist, zwi­schen­zeit­li­che Geset­zes­än­de­run­gen nach­zu­voll­zie­hen und mate­ri­elle Ver­än­de­run­gen mit gro­ßer Zurück­hal­tung vor­zu­se­hen. Im Vor­der­grund <Schreib­weise berich­tigt> ste­hen die­ses Jahr einige wenige mate­ri­elle Anpas­sungs­vor­schläge für die wei­tere Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der Aufsichtsarbeit.” 

Auch der Han­dels­rechts­aus­schuss des Deut­schen Anwalts­ver­eins hat dazu Vor­schläge unter­brei­tet.…

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Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex

Heute fand die 13. Kon­fe­renz in Ber­lin statt. Der Kom­mis­si­ons­vor­sit­zende bekräf­tigte, dass für 2014 keine Ände­run­gen vor­ge­se­hen sind. Über­le­gun­gen wer­den zu zwei Gegen­stän­den angekündigt:

  • Soll der Auf­sichts­rats­vor­sit­zende den Inves­to­ren zu Gesprä­chen zur Ver­fü­gung ste­hen und ggf. in wel­chem Umfang?
  • Sind die Emp­feh­lun­gen für die Höchst­zahl von Auf­sichts­rats­man­da­ten wei­ter­hin angemessen?

Auf der Agenda der Kom­mis­sion bleibe das Thema Proxy Advi­sors, bei dem zwar kein Regelungs‑, aber Erläu­te­rungs­be­darf gese­hen wird.

Bekannt­lich ist das Span­nungs­ver­hält­nis der Kom­mis­si­ons­emp­feh­lun­gen und der gesetz­ge­be­ri­schen Tätig­keit in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der dis­ku­tiert wor­den. Dazu erklärte der Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter mit Blick auf die sog. Frau­en­quote erstaun­lich unsen­si­bel: Und wenn wir fest­stel­len, dass ein Mit­tel wie die Emp­feh­lun­gen Ihrer Kom­mis­sion nicht über­all gut wirkt, dann ist es rich­tig, zu einem ande­ren …

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Vorsitz und Geschäftsstelle neu bei der Corporate-Governance Kommission

Kurz notiert: Das Deut­sche Akti­en­in­sti­tut e.V. wird die Funk­tion einer Geschäfts­stelle der Regie­rungs­kom­mis­sion Deut­scher Cor­po­rate Gover­nance Kodex über­neh­men; s. Pres­se­mit­tei­lung v. 15.8.2013.
Einer Mel­dung in der FAZ zufolge wird ehe­ma­lige Daim­ler-Finanz­vor­stand Man­fred Gentz künf­tig die Regie­rungs­kom­mis­sion leiten.…

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Compliance als Spitzelsystem“

Den Han­dels­blatt-Arti­kel mit der bemer­kens­wer­ten Über­schrift Spit­zel­sys­tem hilft bei Auf­de­ckung von Regel­ver­stö­ßen” (über die Com­pli­an­ce­or­ga­ni­sa­tion bei Daim­ler: das Hin­weis­ge­ber­sys­tem”) kom­men­tiert der Schwer­punkt Unter­neh­mens­recht an der Uni­ver­si­tät Leip­zig zutref­fend wie folgt:
Das hat man davon, wenn man Com­pli­ance ernst nimmt: Man kommt als Betrei­ber eines Spit­zel­sys­tems” in die Presse. Und ob 10% Tref­fer­quote bei den Hin­wei­sen wirk­lich ein Erfolg sind, kann man auch bezwei­feln. Umge­kehrt bedeu­tet das 90% Belang­lo­sig­kei­ten, Tratsch und Wich­tig­tue­rei, aber sicher auch eine Menge fal­sche Ver­däch­ti­gun­gen und üble Nachrede.”

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Corporate Governance Kodex-Kommission veröffentlicht Änderungsvorschläge

Die Regie­rungs­kom­mis­sion Deut­scher Cor­po­rate Gover­nance Kodex hat ges­tern Ände­rungs­vor­schläge vor­ge­legt, zu denen bis Mitte März Stel­lung genom­men wer­den kann. Die Ände­run­gen betref­fen sach­lich die Fest­le­gung von Vor­stands­ver­gü­tun­gen durch den Auf­sichts­rat (Zif­fer 4.2.2 Abs. 2 bis Zif­fer 4.2.5). Fer­ner ist eine Kodex­ver­schlan­kung und ‑pflege durch redak­tio­nelle Anpas­sun­gen und Strei­chun­gen vor­ge­se­hen. Siehe Erläu­te­run­gen durch die Kommission. 

Gestri­chen wer­den soll ange­sichts der sich inzwi­schen her­aus­ge­bil­de­ten Ver­öf­fent­li­chungs­pra­xis” (Erläu­te­rung) die fol­gende Emp­feh­lung: Von der Gesell­schaft ver­öf­fent­lichte Infor­ma­tio­nen über das Unter­neh­men sol­len auch über die Inter­net­seite der Gesell­schaft zugäng­lich sein.” Hier sieht man, wie die an sich gute Ver­schlan­kung mit dem Ziel, Stan­dards guter Unter­neh­mens­füh­rung zu benen­nen (Prä­am­bel) etwas in Kon­flikt gerät. Denn …

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Geschäfte mit dem Vorstand: Zustimmung des Aufsichtsrats oder Vertretung durch ihn

Wesent­li­che Geschäfte sol­len der Zustim­mung des Auf­sichts­rats bedür­fen.” So lau­tet die Emp­feh­lung des Deut­sche Cor­po­rate Gover­nance-Kodex Nr. 4.3.4. Satz 3. Gemeint sind nach dem Satz zuvor u.a alle Geschäfte zwi­schen dem Unter­neh­men einer­seits und den Vor­stands­mit­glie­dern (…)”. Ange­nom­men: (1) Das Vor­stands­mit­glied V möchte Urlaub in einem Cha­let machen, das der AG gehört; (2) V möchte das Cha­let von der AG erwer­ben. Nach dem Kodex wäre im ers­ten Fall der Auf­sichts­rat wegen feh­len­der Wesent­lich­keit wohl nicht zu betei­li­gen, im zwei­ten Fall könnte ein wesent­li­ches Geschäft zu beja­hen sein, wes­halb der Auf­sichts­rat zuzu­stim­men hat. Lei­der ist bei­des akti­en­ge­setz­lich falsch. Die Kodex-Emp­feh­lung führt inso­weit in die Irre. 

Vor­stands­mit­glie­dern gegen­über ver­tritt der Auf­sichts­rat

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Zwei Abstimmungen zum Thema Frauenquote

Bun­des­rat am 21.9.2012: dafür. („Län­der for­dern gesetz­li­che Frau­en­quote”).

Deut­scher Juris­ten­tag e.V. am 20.9.2012: dage­gen.

Die Abstim­mung unter den Teil­neh­mern der Abtei­lung Wirt­schafts­recht auf dem 69.DJT war deut­lich (Beschlüsse, S. 17):

  • Weder der deut­sche noch der euro­päi­sche Gesetz­ge­ber sollte eine Frau­en­quote für Vor­stände anordnen. 

    > ange­nom­men 58:15:3

  • Weder der deut­sche noch der euro­päi­sche Gesetz­ge­ber sollte eine Frau­en­quote für Auf­sichts­räte anord­nen.
    > ange­nom­men 62:16:2
  • Weder der deut­sche noch der euro­päi­sche Gesetz­ge­ber sollte eine fle­xi­ble, selbst gesetzte Frau­en­quote für Auf­sichts­räte anord­nen.
    > ange­nom­men 54:21:5.

So sehe ich das auch; meine Mei­nung hier

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