… pro klägerischer Einheit laut „Kostenblatt” (das ist neu) im IKB-Fall. Wie lange will der Gesetzgeber diesem Treiben eigentlich noch zuschauen? Immerhin ist der Bund als Großaktionär beteiligt … . …
WeiterlesenKategorie: Hauptversammlung
Handelsrechtsausschuss des DAV zum ARUG-Entwurf
Der im Vorfeld der Gesetzgebung durchaus einflussreiche Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins hat eine ausführliche Stellungnahme zum ARUG-RefE veröffentlicht.
Die Stellungnahme beschäftigt sich ausführlich mit den geplanten Neuregelungen im Freigabeverfahren (§ 246a AktG). Der Reformansatz wird als „zu eng gewählt” bezeichnet. Die vorgesehene Bagatellschwelle von 100 € sei nicht ernst zu nehmen.
- Der Ausschuss unterstützt die Forderung nach einer erstinstanzlichen Zuständigkeit des OLG in Anfechtungs‑, Freigabe- und Spruchverfahren.
- Der Handelsrechtsausschuss schlägt vor, dass Nichtigkeitsklagen gegen die in § 246a AktG genannten Beschlüsse nur innerhalb der Monatsfrist erhoben werden können.
- Ein Quorum von 1% des Grundkapitals oder 100 000 € nominal sei geeignet, eine wirksame Abhilfe gegen rechtsmissbräuchliche Anfechtungsklagen zu schaffen. Dafür fehle aber die „notwendige politische Unterstützung”.
- Angeregt
Vattenfall, die Aktienrechtspraxis und die Strompreise
Die Hauptversammlung der Vattenfall Europe AG hatte am 2. 3.2006 einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Vattenfall Europe AG auf die Vattenfall AB als Hauptaktionärin gem. §§ 327a ff. AktG gegen Zahlung einer Barabfindung gefasst. Gegen diesen Beschluss sind 51 Kläger vorgegangen. Das LG Berlin wollte dem Freigabeantrag (§ 246a AktG) stattgeben, das in der Beschwerde angerufene KG dagegen nicht, da es die Klagen wegen eines Berichtsmangels (!) für begründet hielt (Frage: wie wäre zu entscheiden, wenn § 246a AktG idF durch das ARUG schon gälte?).
Nun ist für die allein in Betracht kommende Überprüfung der Abfindung das Spruchverfahren zuständig. Dass angesichts der > 95%-Beteiligung des Hauptaktionärs kein anderer …
WeiterlesenARUG – der Referentenentwurf
Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ist jetzt „an die Verbände” verschickt worden.
Nachtrag: hier auf der Internetseite des BMJ abrufbar.
Die in aktienrechtlichen Fachkreisen mit Spannung erwartete „Bekämpfung räuberischer Aktionäre” wird zwar kein Quorum für die Erhebung der Anfechtungsklage bringen (§ 245 AktG bleibt unverändert), aber dann wird — gewissermaßen in der zweiten Linie — der Kleinstbeteiligte doch aufgehalten (die Begründung des RefE spricht von einem „Bagatellquorum”), indem auf Antrag der Gesellschaft stets die Handelsregisterfreigabe zu erteilen ist (unten Nr. 2).
Ferner wird die Abwägungsklausel (unten Nr. 3) so gefasst, dass zunächst nach der Schwere der mit der Klage geltend gemachten Rechtsverletzungen zu fragen …
WeiterlesenNeue Regeln für Hauptversammlung geplant
In einem Pressegespräch hat heute die Bundesjustizministerin die Eckpunkte einer weiteren Aktienrechtsreform vorgestellt.
Es geht erstens um die Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie (u.a. elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung) und der novellierten Kapitalrichtlinie (Vereinfachung der Sacheinlage).
Ein zweiter Regelungsbereich soll die „Bekämpfung der räuberischen Aktionäre” sein. Dafür sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen:
- eine Zustellungserleichterung im Freigabeverfahren
- eine präzisierte Interessenabwägung zwischen Kläger und Gesellschaft bzw. den übrigen Aktionären
- ein Quorum für die Verhinderung der Eintragung und Durchführung von HV-Beschlüssen (Mindestanteilsbesitz 100 Euro Nennbetrag).
Ein drittes Feld betrifft die Stimmrechtsvollmacht an Kreditinstitute. Die Bank soll künftig anbieten können, dass sie nach Wahl des Aktionärs für ihn gemäß dem Verwaltungsvorschlag abstimmt oder aber nach dem Vorschlag einer Aktionärsvereinigung.
Zur Pressemitteilung BMJ…
WeiterlesenDer „Klimaschutz“ und die Internet-HV
Der Hype um den „Klimaschutz” macht auch vor der guten alten Hauptversammlung nicht halt. Auch wer (wie ich) davon gar nichts hält, wird doch begrüßen, dass mit diesem Zeitgeist-Vehikel eine moderne HV-Gestaltung auf den Weg zu bringen ist.
Die Deutsche Telekom AG bittet die Aktionäre: „Unterstützen Sie unser Engagement für den Klimaschutz und reduzieren Sie die CO2-Emissionen durch die Nutzung unserer energieeffizienten und ressourcenschonenden Lösungen in der Aktionärskommunikation …”
…
WeiterlesenAnfechtungsklage in der Diskussion
Das Heft Nr. 6/2008 der „Aktiengesellschaft” ist mit drei Beiträgen ganz der aktienrechtlichen Anfechtungsklage gewidmet. Die Diskussion geht also intensiv weiter (s. auch hier). Man darf gespannt sein, ob und wie die Gesetzgebung demnächst das Problem – wie angekündigt – wieder aufgreift.
Ein sehr lesenswerter Aufsatz von J. Vetter endet mit folgenden Thesen (Auszug, Hervorhebungen von mir):
- „Die derzeitige durch das Aktienrecht erlaubte Anfechtungspraxis hat nicht nur für die betroffenen Unternehmen und die Mehrheit der nicht klagenden Aktionäre, sondern auch für die Volkswirtschaft insgesamt ganz erhebliche nachteilige Folgen. Insbesondere werden deutschen Unternehmen Unternehmensakquisitionen gegen Bezahlung in Aktien nur in sehr eingeschränktem Umfang ermöglicht. Bei grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen schafft das deutsche Recht Anreize, den Sitz der